Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Falls Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben (Briefwahlbüro oder Direktwahlstelle). Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Handlungsgrundlage(n)
Die Handlungsgrundlagen unterscheiden sich je nach Wahl.
Erforderliche Unterlagen
- Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Voraussetzungen
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg über nebenstehenden Onlinedienst oder per E-Mail,
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab beziehungsweise wählen vor Ort (Briefwahlbüro oder Direktwahlstelle),
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag - verwenden Sie dafür den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses (42. Tag vor der Wahl) in der Regel zwischen 2 und 3 Werktagen.
Fristen
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung rund 4 bis 5 Wochen vor dem Wahltag, spätestens aber 3 Wochen vorher. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Sie müssen den Wahlschein in der Regel wegen der Bearbeitungs- und Postlaufzeiten bis spätestens 4 Tage vor dem Wahltag beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. (Achtung: Bei Kommunalwahlen bis 16.00 Uhr!)
Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Weiterführende Informationen
Jeder Wahlschein ist jeweils nur für eine Wahl gültig. Wenn Sie bei einer weiteren Wahl wieder per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie die Unterlagen erneut beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.