Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Erforderliche Unterlagen
- BundID
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Beispielsweise können folgende Nachweise erforderlich sein:
- Einkommensnachweis
- Schulbescheinigung
- Bescheid nach dem dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Anspruchsberechtigte werden von der Unterhaltsvorschusskasse einmal jährlich aufgefordert Änderungen mitzuteilen.
Nach Bekanntwerden einer Änderung wird gegebenenfalls erneut die Anspruchsgrundlage überprüft.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Weiterführende Informationen
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/der-unterhaltsvorschuss-73764
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/von-kinderzuschlag-bis-kinderkrankentage-das-aendert-sich-im-neuen-jahr-235100
https://www.muelheim-ruhr.de/cms/index.php?action=auswahl&fuid=890958d183a9491f51a9c2a3be857c44
https://id.bund.de/de
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise.