Sie benötigen als Mutter einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht? Auf Ihren Antrag kann eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erstellt werden. Diese schriftliche Auskunft, auch Sorgebescheinigung genannt, wird häufig von zum Beispiel Behörden, Kindergärten, Schulen oder Geldinstituten benötigt.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister können Sie unter folgende Voraussetzungen beantragen:
- Sie sind und waren mit dem Kindsvater nicht verheiratet.
- Das Kind ist nicht während einer Ehe geboren
- Es liegt keine gemeinsame Sorgeerklärung von Ihnen und dem Kindsvater vor.
Liegt eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht vor, können Sie eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten, wenn die Gerichtsentscheidung lediglich Teilbereiche der elterlichen Sorge betrifft. In allen anderen Fällen dient der Gerichtsbeschluss als Nachweis dafür, wer die elterliche Sorge innehat.
Bei Kindern, die in einer anderen Stadt in Deutschland geboren sind, wird das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes angeschrieben. Für Kinder, die im Ausland geboren sind, wird Auskunft bei der Senatsverwaltung in Berlin angefordert. Die Ausstellung der schriftlichen Auskunft kann daher unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen.
Das Jugendamt Ihres Wohnortes ist für die Ausstellung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise.