Sie können im Rahmen des Schüler-BaföG Geldleistungen für Ihre schulische Ausbildung beziehungsweise Ihren Schulabschluss beantragen, die nicht zurückgezahlt werden müssen (Vollzuschuss).
Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.