Maßgebliche Änderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr müssen zeitnah angezeigt werden.
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Wer gewerbsmäßigen Güterkraftverkehr durchführt, benötigt hierfür eine EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) oder eine nationale Erlaubnis.
Ändern sich nach Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise Gemeinschaftslizenz die in § 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 5, 6, 8 oder 9 genannten Angaben, so hat das Unternehmen dies der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von 28 Tagen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Ist eine Änderung der Erlaubnisurkunde erforderlich, so hat das Unternehmen die Erlaubnisurkunde und deren Ausfertigungen unverzüglich vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
- Artikel 3 bis 8 Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates (EG) Nr. 1071/2009
- Artikel 4 Verordnung über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (EG Nr.) 1072/2009
- § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- §§ 2 bis 5 und 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- §§ 1 und 2 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Mein Unternehmenskonto
Gegebenenfalls sind im Einzelfall weitere Nachweise erforderlich - beispielsweise folgende:
- Geschäftsbesorgungsvertrag Verkehrsleiter
- Fachliche Eignung Verkehrsleiter
- Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
- Eine bereits erteilte und gültige Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz
Kosten
Die Kosten betragen 50,00 € je Urkunde, wenn eine Änderung der Urkunde erforderlich ist.
Gegebenenfalls können im Einzelfall darüber hinausgehende Kosten entstehen.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung online, per Brief, per E-Mail oder persönlich (nach Terminvereinbarung) mitteilen.
Abzuändernde Urkunden sind vorzulegen.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Weiterführende Informationen
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de