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Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Maßgebliche Änderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr müssen zeitnah angezeigt werden.

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Wer gewerbsmäßigen Güterkraftverkehr durchführt, benötigt hierfür eine EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) oder eine nationale Erlaubnis.

Ändern sich nach Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise Gemeinschaftslizenz die in § 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 5, 6, 8 oder 9 genannten Angaben, so hat das Unternehmen dies der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von 28 Tagen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Ist eine Änderung der Erlaubnisurkunde erforderlich, so hat das Unternehmen die Erlaubnisurkunde und deren Ausfertigungen unverzüglich vorzulegen.

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Gegebenenfalls sind im Einzelfall weitere Nachweise erforderlich - beispielsweise folgende:

  • Geschäftsbesorgungsvertrag Verkehrsleiter
  • Fachliche Eignung Verkehrsleiter
  • Handelsregisterauszug
  • Eine bereits erteilte und gültige Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz

Die Kosten betragen 50,00 € je Urkunde, wenn eine Änderung der Urkunde erforderlich ist.

Gegebenenfalls können im Einzelfall darüber hinausgehende Kosten entstehen.

Sie können die Änderung online, per Brief, per E-Mail oder persönlich (nach Terminvereinbarung) mitteilen.
Abzuändernde Urkunden sind vorzulegen.

Es gibt keine Fristen.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de