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Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes der zuständigen Behörde anzeigen

Wenn sich im Rahmen Ihres Prostitutionsgewerbes der Ort oder persönliche Daten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Seit dem 01.07.2017 ist der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erlaubnispflichtig. Betreiber eines Prostitutionsgewerbes, ist grundsätzlich wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

  • eine Prostitutionsstätte betreibt,
  • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  • eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  • eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Die Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis besteht zum einen aus der persönlichen Zuverlässigkeit des Betreibers und zum anderen aus einem Betriebskonzept, in welchem die wesentlichen Merkmale des Gewerbes und die Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchuG) verbindlich beschrieben werden.

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Es fallen Kosten in Höhe von 100,00 – 1.000,00 € an.

Sobald Sie Ihren Antrag ausgefüllt bei der Gewerbemeldestelle eingereicht haben, werden wir Ihre Unterlagen prüfen. Wenn Sie nach der Prüfung alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie einen Bescheid erhalten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4-6 Wochen.

Die Aufstellung muss 4-6 Wochen vorher angezeigt werden.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de