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Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit.

Die Verpflichtung zum Umtausch der bis zum 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine (grau oder rosa) und der bis zum 12.01.2013 ausgestellten unbefristeten Kartenführerscheine ist in einem Stufenplan gesetzlich festgeschrieben. So soll sichergestellt werden, dass zum 19.01.2033, dem von der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Datum, alle Führerscheine dem gültigen EU-Muster entsprechen. 

Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind: 

  • vor 1953 - 19.01.2033 
  • 1953 bis 1958 - 19.07.2022 
  • 1959 bis 1964 - 19.01.2023 
  • 1965 bis 1970 - 19.01.2024 
  • 1971 oder später - 19.01.2025

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind: 

  • 1999 bis 2001 - 19.01.2026 
  • 2002 bis 2004 - 19.01.2027 
  • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
  • 2008 - 19.01.2029 
  • 2009 - 19.01.2030 
  • 2010 - 19.01.2031 
  • 2011 - 19.01.2032 
  • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033 

Hinweis: 

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. 
  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Vorlage ihres aktuellen Führerscheins
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei einem Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

  • 30,40 € inklusive 5,10 € Direktversand der Bundesdruckerei
  • auf Wunsch zusätzlich: 29,80 € Expresslieferung bei persönlicher Abholung (Direktversand entfällt)

Die angeforderte Karteikartenabschrift wird an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde versandt.

Der neue Kartenführerschein wird Ihnen in der Regel innerhalb von 15 Werktagen von der Bundesdruckerei zugestellt. Sollte bei Antragstellung die Karteikartenabschrift nicht vorliegen, verlängert sich diese Frist gegebenenfalls um mehrere Wochen.

Es gibt keine Fristen.

  • Sie tauschen den Führerschein immer in der Führerscheinstelle ihres aktuellen Wohnortes um. Wenn ihr Papierführerschein nicht in Mülheim an der Ruhr ausgestellt wurde, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. In der Regel können sie diese dort telefonisch oder online beantragen.
  • Ihren alten Führerschein erhalten Sie entwertet zurück. Der neue Kartenführerschein wird ihnen direkt per Post zugestellt. Damit Sie den alten Führerschein bis zum Erhalt der neuen Karte nutzen können, wird er in seiner Gültigkeit befristet. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der alte Führerschein jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Falls Sie bis zur Zustellung des neuen Führerscheins im Ausland ein Kfz führen wollen, scheidet der Direktversand aus. Dann muss der neue Kartenführerschein nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden im Austausch gegen den alten Führerschein. 
  • Wenn Sie noch über eine alte Klasse 2 verfügen oder Sie mit der alten Klasse 3 mit einem Zugfahrzeug von 7,5 Tonnen ein Gespann von mehr als 12 Tonnen Gesamtmasse fahren wollen, sollten Sie sich vorher bei den Mitarbeitenden der Führerscheinstelle erkundigen, ob Sie zusätzlich noch weitere Unterlagen vorlegen müssen. In allen anderen Fällen, wenn Sie nur die Motorrad- und/ oder Pkw-Klassen (auch bis 7,5 Tonnen im Zugfahrzeug und einem Anhänger, so dass eine Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen erreicht wird, bei bis zum 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnissen) tauschen, ist keine gesundheitliche Überprüfung nötig.