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Amtsblatt einsehen

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Mülheim an der Ruhr, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen im "Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr".

Dies hat der Rat der Stadt in § 24 Absatz 1 der Hauptsatzung festgelegt. Ausnahmen gelten für Bekanntmachungen, für die Gesetze eine andere Form vorschreiben.

Das Amtsblatt erscheint am 15. und letzten Tag eines jeden Monats. Fallen diese Tage auf einen Sonn-, Feiertag oder Samstag, erscheint es am Werktag davor. 
Die Sitzungen des Rates der Stadt werden generell in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht.

Das Amtsblatt wird in der Bürgeragentur (Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr) ausgelegt und auf der Internetseite der Stadt in der elektronischen Ausgabe des Mülheimer Amtsblattes zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können Sie sich per Newsletter darüber benachrichtigen lassen, sobald ein neues Amtsblatt veröffentlicht wird.

Es fallen keine Kosten an.

  • online
  • persönlich

Die aktuelle Ausgabe vom Amtsblatt wird in der Bürgeragentur (Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr) ausgelegt.
Ältere Ausgaben vom Amtsblatt können im Referat I.4 - Presse, Internet, Neue Medien, Raum A 17, Am Rathaus 1 (Eingang Schollenstraße 4) 45468 Mülheim an der Ruhr eingesehen werden.

Es gibt keine Fristen.

Anfragen, die sich nicht auf die inhaltliche Ausführung des Mülheimer Amtsblattes beziehen, können Sie gerne über die hinterlegten Kontaktdaten stellen.

Referat I - Presse, Internet, Neue Medien

Am Rathaus 1 (Eingang Schollenstraße 4)
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: amtsblatt@muelheim-ruhr.de