Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug im Stadtgebiet aufstellen möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Seit dem 01.07.2017 ist der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erlaubnispflichtig. Betreiber eines Prostitutionsgewerbes, ist grundsätzlich wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
- eine Prostitutionsstätte betreibt,
- ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Die Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis besteht zum einen aus der persönlichen Zuverlässigkeit des Betreibers und zum anderen aus einem Betriebskonzept, in welchem die wesentlichen Merkmale des Gewerbes und die Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz verbindlich beschrieben werden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Mein Unternehmenskonto
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG einschließlich aller Anlagen oder gegebenenfalls Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung
- Aktuelle Fotos des Prostitutionsfahrzeugs
- Eigentumsnachweis, bei Mietverhältnis Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin der Aufstellfläche oder bei öffentlicher Fläche die entsprechende Sondernutzungserlaubnis
- Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden.
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Gegebenenfalls sind im Einzelfall darüber hinausgehende Nachweise erforderlich.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit
Kosten
Es fallen Kosten in Höhe von 150,00 – 500,00 € an.
Verfahrensablauf
Sobald Sie Ihren Antrag ausgefüllt bei der Gewerbemeldestelle eingereicht haben, werden wir Ihre Unterlagen prüfen. Wenn Sie nach der Prüfung alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie einen Bescheid erhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Wochen.
Fristen
Die Aufstellung muss mindestens zwei Wochen vorher angezeigt werden.