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Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

Feuerwerkskörper dürfen nur zum Jahreswechsel ohne spezielle Erlaubnis gekauft und abgebrannt werden. Außerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie ein geplantes Feuerwerk mindestens zwei Wochen vor dem Durchführungstermin bei der Ordnungsbehörde anzeigen.

Privatpersonen über 18 Jahre dürfen nur zum Jahreswechsel (am 31.12 und 01.01)  Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (alte Bezeichnung Klasse II) abbrennen.

Außerhalb dieses Zeitraumes dürfen Sie als Privatperson ein Feuerwerk nur veranstalten, wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) oder eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG sind und es einen begründeten Anlass für die Veranstaltung des Feuerwerkes gibt. Als begründeter Anlass wird zum Beispiel eine Eheschließung, eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen. In diesem Falle müssen Sie das Feuerwerk mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt anmelden.

  • Angaben zu Anlass, Ort, Datum und Uhrzeit des geplanten Feuerwerkes

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Nachweise über den besonderen Anlass sowie über die Befähigung beziehungsweise Sachkunde der ausführenden Person anfordern.

Das Feuerwerk muss aus einem besonderen Anlass (zum Beispiel Runder Geburtstag, Goldene Hochzeit) stattfinden.

Die Person, die das Feuerwerk durchführt, muss Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG sein.

Es fallen keine Kosten an.

Sie können die Anzeige über den Onlinedienst, per E-Mail oder per Post aufgeben. 

Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung.

Nur falls im Einzelfall besondere Bedenken gegen das geplante Feuerwerk bestehen, wird das Ordnungsamt erneut auf Sie zu kommen.

Bei Verwendung des Onlinedienstes erhalten Sie sofort eine Eingangsbestätigung. Wenn Sie die Anzeige per Post oder per E-Mail aufgeben, erhalten Sie die Eingangsbestätigung in der Regel innerhalb einiger Tage.

Die Anmeldung muss mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Durchführungstermin erfolgen.

Wenn Sie im Standesamt Mülheim an der Ruhr heiraten, brauchen Sie keinen Nachweis über den besonderen Anlass vorzulegen, sofern Sie sich damit einverstanden erklären, dass das Ordnungsamt die Angaben zu Ihrer Eheschließung beim Standesamt einholt.

Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr und Außendienst

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gefahrenabwehr@muelheim-ruhr.de