Einzel-Ausnahmegenehmigungen werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abweichen.
Sie möchten mit Ihrem Bagger, Schaufellader oder Planiermaschine am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Bagger, Schaufellader und Planiermaschinen gelten als selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Gabelstapler sind den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zulassungsrechtlich gleichgestellt. Diese Fahrzeuge sind von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren befreit. Beträgt die durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h und soll eine selbstfahrende Arbeitsmaschine oder ein Stapler auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, so muss das Fahrzeug einem genehmigten Typen entsprechen oder eine Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) besitzen. Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erhalten die Fahrzeuge kein amtliches Kennzeichen. Stapler, wie auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Km/h, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie ein amtliches Kennzeichen führen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Mein Unternehmenskonto
- gültige Betriebserlaubnis des Herstellers oder eine Einzelbetriebserlaubnis
- Gutachten eines technischen Überwachungsvereins mit der Beschreibung der entsprechenden Auflagen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- schriftliche Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass trotz Abweichens von den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO der Versicherungsschutz in voller Höher besteht
- Skizze oder Karte mit der beantragten Fahrtstrecke
- bisherige Ausnahmegenehmigung (bei Verlängerungsantrag)
Voraussetzungen
- Bagger, Schaufellader, Planiermaschine oder Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h
- Fahrzeug entspricht einem genehmigten Typen oder ist im Besitz einer Betriebserlaubnis
Kosten
Es fallen Kosten in Höhe von 256,00 € an.
Verfahrensablauf
Den Antrag oder die Verlängerung einer bereits bestehenden Ausnahmegenehmigung können Sie mit den benötigten Unterlagen online beim Bürgeramt der Stadt Mülheim an der Ruhr einreichen.
Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen nach der Bearbeitung mit einer Gültigkeit von 6 Jahren per Post zugesendet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 3 Wochen.
Fristen
Bitte beantragen Sie die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.
Weiterführende Informationen
Löhstraße 20 - 26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de