Sie müssen eine Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes beantragen, wenn Sie Geldgewinnspielgeräte in einem bestimmten gewerblichen Betrieben aufstellen möchten.
Sie benötigen eine Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes, wenn Sie in einem bestimmten Buchmacherbetrieb, einer Gaststätte mit Alkoholausschank oder einer Spielhalle gewerbsmäßig Geldgewinnspielgeräte (GGSG) aufstellen möchten. Diese ist schriftlich zu bestätigen.
Bei den GGSG handelt es sich um Glücksspiele, bei denen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch den Zufall bestimmt wird.
Die Rahmenbedingungen der Aufstellung sind in den §§ 1 bis 13 Spielverordnung (SpielV) geregelt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Mein Unternehmenskonto
- Aufstellerlaubnis gemäß § 33c Abs. 1 GewO
- Anmeldung der Hauptniederlassung (§ 14 GewO)
- Automatenaufstellvertrag mit dem Gaststättenbetreiber und der Gaststättenbetreiberin mit den Regelungen zur Umsatzbeteiligung (monatlich zufließenden Umsätze variabel gemessen am Einwurf der Spieler und Spielerinnen sind oder ein Festbetrag), zur Einhaltung des § 8 Abs. 3 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 (Überprüfung der Spieler und Spielerinnen mit einem amtlichen Ausweis im OASIS-Sperrsystem) sowie des § 6 Abs. 5 SpielV (Freischaltung eines Gerätes pro Spieler oder Spielerin) oder alternativ
- eine Vereinbarung mit den zuvor genannten Inhalten, die auch die Unterrichtung des beschäftigte Personal beinhaltet
- Sozialkonzept für die Betriebsstätte
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag nach Anlage für die natürliche Person oder juristische Person ein. Die übrigen Unterlagen müssen Sie im laufenden Antragsverfahren beantragen beziehungsweise sind vor der Erteilung der Erlaubnis einzureichen.
Nachdem der Antrag vorliegt, werden weitere Unterlagen zur Überprüfung Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit angefordert.
Kosten
Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird entsprechend der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Diese richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem möglichen entstehenden wirtschaftlichen Wert. Vor der Erteilung der Erlaubnis ist ein Gebührenvorschuss in Höhe der Gesamtgebühren zwischen 50,00 bis 2.500,00 € zu entrichten.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online, per Brief, E-Mail oder persönlich (nach Terminvereinbarung) einreichen.
Füllen Sie den Antrag nebst allen Anlagen aus, unterschreiben und laden diese möglichst mit den erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Onlineantrags hoch oder reichen sie per Post oder Mail ein.
Sie erhalten zeitnah eine Eingangsbestätigung sowie einen Gebührenvorschussbescheid. Diesen müssen Sie begleichen, damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann.
Die erforderlichen Unterlagen können auch nach Antragsübermittlung nachgereicht werden. Abschließend geprüft werden kann Ihr Antrag jedoch erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die gewerbliche Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort von Geldgewinnspielgeräten erteilt. Sie erhalten einen Bescheid gegen Empfangsbestätigung nach Terminabsprache persönlich ausgehändigt oder postalisch zugestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 4 Wochen.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Weiterführende Informationen
Hinweise
Die Geeignetheitsbestätigung wird mit der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass vor der ersten Inbetriebnahme der GGSG das OASIS-Spielersperrsystem vorhanden und funktionsfähig sein muss. Sie dürfen die GGSG erst nach der Erteilung der Erlaubnis aufstellen.
Nachdem die Bestätigung erteilt wurde, können Sie bei dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt den OASIS-Spielersperrsystem Zugriff beantragen. Weiterhin müssen Sie für das in dem Betrieb erforderliche Abfragesystem sorgen.
Dokumente
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de