Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Bewohnerparkausweis beantragen

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind oder ein Gewerbe betreiben, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen.

In Mülheim an der Ruhr gibt es zwei Bewohnerparkzonen (A – Altstadt und B - Südviertel).
Eine Liste der Straßen, die in der jeweiligen Zone liegen, können Sie downloaden.
Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind oder ein Gewerbe betreiben, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen.

In der Parkzone A – Altstadt berechtigt der ausgelegte Parkausweis zum Parken auf den für Bewohner reservierten Stellplätzen und zum Parken auf einem Teil der mit Parkscheinautomat bewirtschafteten Stellplätzen ohne einen Parkschein ziehen zu müssen. Die Stellplätze erkennen Sie an der Beschilderung. 
In der Parkzone B - Südviertel berechtigt der ausgelegte Parkausweis zum zeitlich unbegrenzten Parken auf allen Stellplätze, auf denen sonst nur mit Parkscheibe für maximal 4 Stunden geparkt werden darf. Das betrifft alle Stellplätze in der Parkzone. Die Stellplätze erkennen Sie auch an der Beschilderung.

Jede anspruchsberechtigte Person erhält nur einen Bewohnerparkausweis.
Der Parkausweis ist ein Jahr gültig. Er wird nicht verlängert. Nach Ablauf können Sie einen neuen Parkausweis beantragen.
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie eine Änderung, bei Verlust des Parkausweises eine Ersatzausstellung beantragen.

bei persönlicher Antragstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein)
  • Bestätigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, dass das Kraftfahrzeug dauerhaft genutzt wird (Halterbescheinigung), wenn Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin und Antragsteller oder Antragstellerin nicht identisch sind
  • als Teilnehmer oder Teilnehmerin von Car-Sharing den Vertrag mit dem Carsharing-Unternehmen

bei Bevollmächtigung zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht inklusive der Angabe darüber, für wie lange der Bewohnerparkausweis beantragt werden soll
  • Personalausweis oder Reisepass der oder des Bevollmächtigten
  • Sie müssen in einer Bewohnerparkzone mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet sein und dort auch tatsächlich wohnen.
  • Sie müssen im Besitz eines Kraftfahrzeuges sein, das entweder auf Sie als Halter oder Halterin zugelassen ist oder auf jemand anderen zugelassen ist, aber nachweislich von Ihnen dauerhaft genutzt wird.
  • Das Kraftfahrzeug muss ein deutsches Kennzeichen haben, also in Deutschland zugelassen sein. Es muss kein Mülheimer Kennzeichen haben.
  • Als Mitglied einer Car-Sharing-Organisation oder Nutzer beziehungsweise Nutzerin verschiedener Firmenfahrzeuge können Sie ebenfalls einen Bewohnerparkausweis beantragen.
  • Wenn Sie innerhalb einer Bewohnerparkzone ein Gewerbe betreiben, können Sie ebenfalls für ein Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn Sie das Fahrzeug dienstlich nutzen.
  • Für folgende Fahrzeugarten kann kein Bewohnerparkausweis beantragt werden:
    • länger als 5,00 Meter, breiter als 2,00 Meter und schwerer als 2,8 Tonnen (zum Beispiel Wohnmobile; Ausnahme: Bei Haushalten ohne PKW wird im Einzelfall entschieden, ob ein Bewohnerparkausweis ausgestellt wird)
    • Anhänger, Lastkraftwagen und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie zum Beispiel Traktoren
    • Fahrzeuge, die nicht ständig genutzt werden, zum Beispiel Motorräder im Winter
    • Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind
       
  • Jahresgebühr: 150,00 €
  • Änderung oder Ersatzausstellung: 20,00 €

Sie können den Bewohnerparkausweis online, per E-Mail oder Brief beantragen. Sie erhalten dann per Post einen Genehmigungsbescheid und den Parkausweis. Bezahlen können Sie per Überweisung. Bankverbindung und Kassenzeichen entnehmen Sie dem Bescheid.

Sie können den Bewohnerparkausweis auch persönlich beantragen. Hierfür müssen Sie einen Termin bei Ihrem Ansprechpartner im Ordnungsamt vereinbaren. Sie erhalten den Genehmigungsbescheid und den Parkausweis dann sofort. Bezahlen können Sie per Überweisung. Bankverbindung und Kassenzeichen entnehmen Sie dem Bescheid.

Bei persönlicher Vorsprache sofort.
Bei Antragstellung online, per E-Mail oder Brief kann es wegen des Postwegs bis zu 10 Tagen dauern.

Es gibt keine Fristen.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de