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Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde einreichen

Sie haben die Möglichkeit, Beschwerden in fachlicher Hinsicht und bei dienstrechtlichen Verstößen vorzubringen.

Bei den Aufsichtsbeschwerden unterscheidet man zwischen einer Fachaufsichtsbeschwerde und einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Eine Aufsichtsbeschwerde ist als Fachaufsichtsbeschwerde anzusehen, wenn sie den sachlichen Inhalt einer Maßnahme beanstandet. Diese Beschwerde ist ausschließlich unter fachaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

Der Dienstaufsichtsbeschwerde hingegen unterliegen die Verhaltensweisen der Verwaltungsangehörigen, die mit der Dienstpflicht in Widerspruch stehen und durch die sich der oder die Beschwerdeführende verletzt fühlt. Beschwerdegegenstand ist der Antrag der Beschwerdeführenden an die Dienstvorgesetzten, um das vermeintliche Fehlverhalten von Verwaltungsangehörigen zu überprüfen.

Sowohl Verhaltensweisen während der Dienstzeit als auch außerhalb der Dienstzeit können Beschwerdegegenstand sein.

Dienstaufsichtsbeschwerden werden unmittelbar dem Oberbürgermeister vorgelegt.

Eine Verletzung der Dienstpflicht beziehungsweise ein fachlicher Fehler im Verfahren liegt vor oder ist zu prüfen.

Es fallen keine Kosten an.

Vor der schriftlichen Einreichung einer Dienstaufsichts- oder Fachaufsichtsbeschwerde bitten wir Sie, den Kontakt zur zuständigen Abteilungsleitung zu suchen, um eine Klärung auf dieser Ebene zu suchen.

Fachaufsichtsbeschwerden werden direkt durch den zuständigen Fachbereich (Amtsleitung) beantwortet.

Dienstaufsichtsbeschwerden werden vom Oberbürgermeister nach Prüfung und Bericht des Fachbereiches beantwortet.

Die Einreichung kann per E-Mail oder per Post erfolgen.

Die Bearbeitungsdauer ist variabel, abhängig von der Berichtszeit des Fachbereiches und wird durch die Sachbearbeitung für Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden überwacht.

Es gibt keine Fristen.

Bürgeramt - Bürgeragentur

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