Um als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten zu können, wird regelmäßig ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Dieses stellt das zuständige Standesamt des Wohnsitzes aus.
Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der beabsichtigen Eheschließung im Ausland aus deutscher Sicht kein Hindernis entgegensteht. Es erfolgt daher durch das Standesamt eine vollumfängliche Prüfung der Ehevoraussetzungen, sodass immer die entsprechenden Dokumente von beiden Verlobten notwendig sind.
Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie beim zuständigen, ausländischen Standesamt, in dem Sie heiraten möchten.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach den persönlichen Verhältnissen beider Verlobten, insbesondere Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geburtsort und Wohnort. Die nötigen Nachweise und Dokumente unterscheiden sich dadurch von Fall zu Fall. Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung.
Ledige, deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind und im Ausland heiraten möchten, benötigen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses regelmäßig folgende Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn nicht in Mülheim an der Ruhr geboren: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde) – erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- wenn nicht in Mülheim an der Ruhr wohnhaft: Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung – erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes
Zusätzlich muss bei nicht ledigen Personen die Vorehe oder frühere Lebenspartnerschaft und deren Auflösung durch Urkunde und gegebenenfalls Gerichtsbeschluss nachgewiesen werden, wenn die Eheschließung beziehungsweise Begründung nicht in Mülheim an der Ruhr stattfand. Aus inländischen Registern anderer Standesämter kann teilweise ein elektronischer Datenabruf durch das Standesamt erfolgen, wenn der zeitliche Vorlauf bis zum gewünschten Eheschließungsdatum dies zulässt. Hierzu berät Sie das Standesamt gern.
Voraussetzungen
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten.
- Sie haben den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mülheim an der Ruhr.
Kosten
Die Gebühren für ein Ehefähigkeitszeugnis betragen
- wenn beide Verlobte deutsch sind: 60,00 €
- wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: 80,00 €
Verfahrensablauf
Die persönliche Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Standesamt möglich.
Zur schriftlichen Beantragung ist das unter Dokumente angefügte Formular zu verwenden. Dem schriftlichen Antrag müssen alle im Einzelfall erforderlichen Dokumente, Urkunden und Nachweise im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung beigefügt werden. Personalausweise und Pässe können in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorgelegt werden.
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann das Ehefähigkeitszeugnis sofort ausgestellt werden.
Fristen
Grundsätzlich ist das Ehefähigkeitszeugnis 6 Monate gültig. Über möglicherweise kürzere Anerkennungszeiten im Ausland informiert Sie das dortige, zuständige Standesamt.
Hinweise
Das Ehefähigkeitszeugnis wird mehrsprachig ausgestellt. Es enthält neben der deutschen Sprache auch die meisten europäischen Sprachen, wie zum Beispiel englisch, französisch, italienisch oder spanisch.
Sind beide Verlobte deutsch, genügt im Regelfall die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.
Dokumente
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: standesamt@muelheim-ruhr.de