Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl, bei welchem der Wohnsitzstandesämter Sie die Ehe anmelden. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung dort anzumelden.
Die Anmeldung der Eheschließung ist bis zu 6 Monate vor dem Eheschließungstermin möglich. Hierbei prüft das Standesamt die Ehevoraussetzungen beider Verlobten.
Rechtsgrundlagen
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Abs. 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 S. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Art. 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen, insbesondere Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geburtsort, Wohnort, gemeinsame Kinder. Die nötigen Nachweise und Dokumente unterscheiden sich dadurch von Fall zu Fall. Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung. In Fällen mit Auslandsbeteiligung erhalten Sie vom Standesamt ein individuell ausgestelltes Merkblatt.
Wenn Sie allein, ohne Ihre zukünftige Ehepartnerin beziehungsweise Ihren zukünftigen Ehepartner die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt vornehmen, bringen Sie bitte eine ausgefüllte Vollmacht und alle Dokumente für die nicht anwesende Person mit. Die Vollmacht finden Sie unten angefügt unter Dokumente.
Ledige, deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind, benötigen für die Anmeldung der Eheschließung regelmäßig folgende Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn nicht in Mülheim an der Ruhr geboren: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde) – erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- wenn nicht in Mülheim an der Ruhr wohnhaft: Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung – erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes
- gegebenenfalls Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
Zusätzlich muss bei nicht ledigen Personen die Vorehe oder frühere Lebenspartnerschaft und deren Auflösung durch Urkunde und gegebenenfalls Gerichtsbeschluss nachgewiesen werden, wenn die Eheschließung beziehungsweise Begründung nicht in Mülheim an der Ruhr stattfand. Aus inländischen Registern anderer Standesämter kann teilweise ein elektronischer Datenabruf durch das Standesamt erfolgen, wenn der zeitliche Vorlauf bis zum gewünschten Eheschließungsdatum dies zulässt. Hierzu berät Sie das Standesamt gern.
Voraussetzungen
- Mindestens einer der Verlobten hat den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mülheim an der Ruhr.
- Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Trautermin möglich.
Kosten
Die Gebühren für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Anmeldung der Eheschließung belaufen sich auf:
- 60,00 € unter Beachtung ausschließlich deutschen Rechts
- 78,00 € unter Beachtung ausländischen Rechts mit Ehefähigkeitszeugnis
- 94,00 € unter Beachtung ausländischen Rechts ohne Ehefähigkeitszeugnis
Wichtiger Kostenhinweis: Die Gesamtkosten einer standesamtlichen Eheschließung in Mülheim an der Ruhr richten sich unter anderem nach dem Trauort und dem Wochentag sowie der Uhrzeit der Trauung. Die jeweiligen Informationen erhalten Sie im Zusammenhang mit dem Onlinedienst zum Trautermin.
Die Gebühr kann im Standesamt ausschließlich per EC-Karte entrichtet werden.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung der Eheschließung findet im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Standesamt statt. Dazu ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Das Standesamt prüft dann die Ehefähigkeit der Personen, die heiraten möchten. Dabei sind jeweils die persönlichen Umstände zu berücksichtigen und rechtliche Bewertungen erforderlich. Die erforderlichen Nachweise und Dokumente und die Verfahrensschritte und deren Dauer unterscheiden sich daher von Fall zu Fall. Weil sich die Ehefähigkeit nach dem Recht der jeweiligen Staatsangehörigkeit der Person richtet und dabei auch Personenstandsfälle, die sich im Ausland ereignet haben, bewertet werden müssen, muss gegebenenfalls das Oberlandesgericht beteiligt werden.
Im Rahmen der Terminvereinbarung für die Anmeldung der Eheschließung erfolgt eine Beratung, welche Unterlagen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebensumstände vorlegen müssen. Ausschlaggebend sind dabei insbesondere:
- Staatsangehörigkeit
- Wohnort
- Geburtsort
- Eventuelle Vorehen oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösung
- Gemeinsame Kinder
Bearbeitungsdauer
Die erforderlichen Verfahrensschritte und damit die Dauer der Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung unterscheiden sich von Fall zu Fall, abhängig von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten.
Fristen
- Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Trautermin möglich.
- Eine Beratung zu den notwendigen Dokumenten empfiehlt sich vor allem bei gegebener Auslandsbeteiligung bereits früher als 6 Monate vor der geplanten Eheschließung, da die Urkundenbeschaffung und das Anmeldeverfahren unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen.
- Die Reservierung eines Trautermins ist unabhängig von der Anmeldung zur Eheschließung immer bereits ab dem 02. Mai eines Jahres für das Folgejahr im Onlinedienst zum Trautermin möglich.
Hinweise
Erst mit der Feststellung der Ehefähigkeit kann eine Eheschließung erfolgen und erst damit wird ein möglicherweise schon im Vorfeld reservierter Trautermin endgültig bestätigt.
Dokumente
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: standesamt@muelheim-ruhr.de