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Eheurkunde anfordern

Das Standesamt Mülheim an der Ruhr führt das Eheregister über die in Mülheim an der Ruhr geschlossenen Ehen. Es stellt Eheurkunden bis zu 80 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.

Eine Eheschließung wird in Deutschland immer am Eheschließungsort registriert. Haben Sie in Mülheim an der Ruhr standesamtlich geheiratet, erhalten Sie eine Eheurkunde immer in Mülheim an der Ruhr, egal wo Sie wohnen.

Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.

Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:

  • Eheurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
  • Mehrsprachige (internationale) Eheurkunde
  • Beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Bescheinigungen über Namensänderungen 

Eheurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname beider Eheschließender vor der Ehe
  • Tag und Ort der Geburt beider Eheschließender
  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Vor- und Familiennamen beider Eheschließender zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Weitere Angaben aus dem Register z.B. Scheidung der Ehe
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
  • Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Eheschließenden

Mehrsprachige (internationale) Eheurkunde enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname beider Eheschließender vor der Ehe
  • Tag und Ort der Geburt beider Eheschließender
  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Vor- und Familiennamen beider Eheschließender zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Weitere Angaben aus dem Register z.B. Scheidung der Ehe
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten

Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen: 

  • Vor- und Familienname beider Eheschließender
  • Geschlecht beider Eheschließender
  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Vor- und Familiennamen beider Eheschließender nach der Eheschließung
  • Alle Veränderungen des Namens beider Eheschließenden und zum Bestand der Ehe werden dargestellt
  • Hinweis auf die Geburtsdaten der Eheschließenden inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf die Eheschließung der Person inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf das Gericht und der Scheidung
  • Hinweis auf den Tod der erstverstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten

Bescheinigungen über Namensänderungen enthalten folgende Informationen:

  • Bisheriger Vor- und Familienname der Person, deren Namen geändert wurde
  • Tag und Ort der Geburt der Person, deren Namen geändert wurde
  • Neuer Namen der Person, deren Namen geändert wurde
  • Wirksamkeitsdatum der Namensänderung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten

Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben).

Das Standesamt kann folgende Unterlagen anfordern:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin beziehungsweise des Urkundeninhabers (zum Beispiel als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin beziehungsweise des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche beziehungsweise berechtigte Interesse

Die standesamtliche Trauung war in Mülheim an der Ruhr.
Die Eheschließung erfolgte in den letzten 80 Jahren.

Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:

1. Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Person)
2. Ehegatten, Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner der Person (nicht Verlobte beziehungsweise Verlobter)
3. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
4. Kinder, Enkel, Urenkel
5. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
6. Andere Personen (zum Beispiel geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, zum Beispiel Schreiben der anfordernden Stelle)
7. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben)
8. Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung und -entgegennahme vorliegt

Urkunde / beglaubigter Registerausdruck (jedes Format), Übersetzungshilfe: 15,00 €
Weiteres Exemplar derselben Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt: 7,50 €
Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben, bis 30 Minuten: 20,00 €
Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben, bis 60 Minuten: 40,00 €
Suchgebühr bei unvollständigen/ nicht eindeutigen Angaben, über 60 Minuten: 60,00 €

Gebührenfrei sind Urkunden zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung. Sie enthalten einen entsprechenden Vermerk.

Urkunden können Sie wie folgt beantragen:

  • online
  • E-Mail
  • schriftlich per Post

Die entsprechenden Gebühren sind immer im Voraus zu entrichten. Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat zum Bankeinzug der Gebühren erteilen. Ohne eine SEPA-Lastschriftmandat erfolgt zunächst der Versand eines Gebührenbescheides und erst nach Zahlungseingang werden die beantragten Urkunden an Sie verschickt.

Bei Beantragung der Urkunde mit SEPA-Lastschriftmandat: etwa 2 Wochen

Bitte sehen Sie innerhalb dieses Zeitraums von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Wenn durch das Standesamt weitere Nachweise angefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeitverlängern.

Es gibt keine Fristen.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.