Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen

Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie die Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, Bauträger, Baubetreuung oder Wohnimmobilienverwaltung ausüben möchten.

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig

  • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen wollen,
  • den Abschluss von Verträgen über Wohnräume, gewerbliche Räume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen wollen,
  • den Abschluss von Darlehensverträgen nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen wollen,
  • Bauvorhaben als Bauherrin oder Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von erwerbenden, mietenden, pachtenden Personen oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerberinnen und Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden wollen,
  • Bauvorhaben als Baubetreuerin oder Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen wollen,
  • das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümerinnen und Eigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwalten wollen (Wohnimmobilienverwalter).
  • BundID
  • Mein Unternehmenskonto
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes von antragstellende Person oder der juristischen Person sowie deren gesetzliche Vertreter oder Verterinnen (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtverwaltung von antragstellende Person oder der juristischen Person sowie deren gesetzliche Vertreter oder Verterinnen (zu beantragen bei der Stadtverwaltung des Wohnortes oder der Hauptniederlassung, Fachbereich Finanzen)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Beleg-Art 0) von antragstellende Person oder der gesetzlichen Vertreter der juristischen Person (mit Angabe des Aktenzeichen: 32-51.55 bei der jeweiligen Wohnort-Meldebehörde beantragen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9) von antragstellende Person oder juristischer Person sowie deren gesetzlichen Vertreter oder Verterinnen (mit Angabe des Az.: 32-51.55 bei der jeweiligen Wohnort- oder Hauptniederlassung- Meldebehörde beantragen)
  • Nachweis Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur für die Wohnimmobilienverwaltung, für den Schadenfall mindestens 500.000,00 € und in der Jahresabdeckung mindestens 1.000.000,00 € (es ist entweder die Bestätigung der Anlage 4 oder 5 einzureichen)
  • Kopie des Personalausweises beziehungsweise des Nationalpasses (bei postalischer Übersendung Ihrer Antragsunterlagen)

Wenn eine Gesellschaft (juristische Person zum Beispiel GmbH, UG et cetera) Antragstellerin ist:

  • Sollte die Antragstellerin eine juristische Person sein, sind die unter Ziffer 2, 3, 6 und 7 genannten Unterlagen von allen in der Gesellschaft tätigen gesetzlichen Vertretern vorzulegen.
  • Außerdem muss eine Abschrift des Auszuges aus dem Handelsregister eingereicht werden. (Wenn sich die juristische Person in Gründung befindet, wird der Gesellschaftsvertrag benötigt.)

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag nach Anlage 1 (natürliche Person) oder Anlage 2 und 3 (juristische Person) ein. Die übrigen Unterlagen müssen Sie im laufenden Antragsverfahren beantragen beziehungsweise sind vor der Erteilung der Erlaubnis einzureichen.

Weitere Unterlagen zur Überprüfung Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit werden bei Vorlage des Antrags angefordert.

Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird entsprechend der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Diese richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und kann zwischen 200,00 € bis 5.000,00 € betragen.

Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben und reichen diesen möglichst mit den erforderlichen Unterlagen ein. Der Eingang wird Ihnen zeitnah bestätigt, anschließend erhalten Sie den Gebührenvorschussbescheid.

Die erforderlichen Unterlagen können auch nach Antragsübermittlung nachgereicht und beantragt werden.

Sollten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann der Antrag abschließend geprüft werden.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die gewerbliche Erlaubnis gemäß § 34c GewO erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 2 - 4 Wochen.

Es gibt keine Fristen.

https://id.bund.de/de
https://info.mein-unternehmenskonto.de/

Sie dürfen die Tätigkeiten erst nach der Erteilung der Erlaubnis ausüben.

Unabhängig von der Erlaubniserteilung müssen Sie das Gewerbe vor dem Beginn gemäß § 14 GewO anzeigen.

Für Immobilienvermittler und Wohnimmobilienverwalter besteht seit dem 01.08.2018 eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung von jeweils 20 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Kalenderjahren. Einzelheiten, zum Beispiel inhaltliche Anforderungen, sind in § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und der Anlage 1 dieser Verordnung festgelegt.
Wer Tätigkeiten eines Bauträgers oder Baubetreuers nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung durchführt, muss gemäß § 16 MaBV auf seine Kosten die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 MaBV ergebenden Verpflichtungen für das Kalenderjahr jährlich durch eine geeignete Prüferin oder einen geeigneten Prüfer (Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfergesellschaften, Prüfungsverbänden) prüfen lassen.
Den Prüfbericht müssen Sie uns bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres übermitteln.
Sofern keine entsprechenden Tätigkeiten ausgeübt wurden, müssen Sie eine Negativerklärung abgeben.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de