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Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen

Sie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Eine Erlaubnis benötigt jede betreibende Person, die eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisiert oder durchführt, bei denen von mindestens einer der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Dies ist zum Beispiel beim öffentlichen Erstellen von Pornofilmen der Fall.

Die Erlaubnis kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.

Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis zeitlich befristen und mit Nebenbestimmungen (Auflagen) versehen. Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

  • BundID
  • Mein Unternehmenskonto

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel GmbH:

  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für den gesetzlichen Vertreter
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den gesetzlichen Vertreter, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
  • Die antragsstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen.
  • Für die für Prostitutionsveranstaltungen genutzten Räume gelten die Mindestanforderungen für Prostitutionsstätten entsprechend.

Es Kosten in Höhe von 500,00 - 3.500,00 € an.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie das Gewerbe aufnehmen. Vor Beginn der konkreten Veranstaltung müssen Sie diese der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde 4 Wochen vorher anzeigen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen.

Sie müssen die Erlaubnis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragen.

Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten bestehen. Diese betreffen vor allem die Bereiche des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de