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Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug im Stadtgebiet aufstellen möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Seit dem 01.07.2017 ist der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erlaubnispflichtig. 
Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist grundsätzlich derjenige, der gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

  • eine Prostitutionsstätte betreibt,
  • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  • eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  • eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Die Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis besteht zum einen aus der persönlichen Zuverlässigkeit des Betreibers und zum anderen aus einem Betriebskonzept, in welchem die wesentlichen Merkmale des Gewerbes und die Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) verbindlich beschrieben werden.

  • BundID
  • Mein Unternehmenskonto
  • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG einschließlich aller Anlagen/gegebenenfalls Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung
  • aktuelle Fotos des Prostitutionsfahrzeugs
  • Eigentumsnachweis, bei Mietverhältnis Einverständniserklärung des/der Eigentümers/in der Aufstellfläche oder bei öffentlicher Fläche die entsprechende Sondernutzungserlaubnis
  • Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen

Gegebenenfalls sind im Einzelfall darüber hinausgehende Nachweise erforderlich.

  • Volljährigkeit
  • Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit

Es fallen Kosten in Höhe von 150,00 – 500,00 € an.

Sobald Sie Ihren Antrag ausgefüllt bei der Gewerbemeldestelle eingereicht haben, werden wir Ihre Unterlagen prüfen. Wenn Sie nach der Prüfung alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie einen Bescheid erhalten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Wochen.

Die Aufstellung muss mindestens zwei Wochen vorher angezeigt werden. Sie dürfen erst tätig werden, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Daher denken Sie bitte rechtzeitig daran den Antrag zu stellen.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de