Sie müssen eine Pflegeerlaubnis beantragen, um Kinder betreuen zu dürfen.
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie als selbstständig tätige Kindertagespflegeperson arbeiten möchten. Kindertagespflegepersonen bieten Kindern eine familienähnliche Betreuung an.
Eine Qualifizierung durch das QHB ist hierfür erforderlich.
Die Erlaubnis wird von einer zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Erweitertes Führungszeugnis
- Ärztliches Attest
- Qualifizierung 300 Stunden QHB
- Schutzvereinbarung
- Erste Hilfe Nachweis
- Lebensmittelhygieneaufklärung (Großtagespflege)
Voraussetzungen
- Eignungsfeststellung
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Personalbogen aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Es werden Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft.
Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die Voraussetzungen zu kontrollieren.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis zur Kindertagespflege erlaubt. Sie erhalten einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4-6 Wochen.
Fristen
Sie müssen die Erlaubnis beantragen bevor Sie mit der Betreuung der Kinder beginnen. Sie dürfen mit der gewerblichen Tätigkeit nicht vorher beginnen. Die Verlängerung der Pflegeerlaubnis muss acht Wochen vorher beantragt werden.
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-4520
Fax: +49 455 58-4520
E-Mail: servicestelle.betreuungsangebote@muelheim-ruhr.de