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Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Wenn Sie Arbeiten durchführen, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, müssen die bauausführenden Unternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und der Verkehr zu regeln ist.

Wer auf öffentlichen Straßen Arbeiten ausführt oder ausführen lässt, benötigt dazu eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung. Dazu muss das bauausführende Unternehmen unter Vorlage von Verkehrszeichenplänen Anordnungen zur Verkehrssicherung einholen.

Sie müssen alle Baumaßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, anzeigen.

Sie dürfen die Arbeiten erst beginnen, nachdem der Verkehrszeichenplan von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt ist und deren Anordnungen vom Bauunternehmer ausgeführt worden sind.

Sie dürfen nicht genehmigte Verkehrszeichen nicht aufstellen, auch wenn diese für die Ausführung der Arbeiten notwendig sein sollten. Falls notwendig wäre hierfür auch eine Änderung einer vorhandenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung erforderlich.

Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung kann nur dem Unternehmen erteilt werden, dass jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort und ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen der Anordnung hat. Antragsteller kann nicht das Verkehrssicherungsunternehmen oder eine Privatperson anstelle des ausführenden Unternehmens sein.

Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet nicht das Aufstellen der notwendigen Beschilderung durch die Stadt Mülheim an der Ruhr. Diese muss eigenständig durch den Antragsteller bzw. ein beauftragtes Verkehrssicherungsunternehmen aufgestellt werden.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Verkehrszeichenplan (unter Berücksichtigung der RSA 21)
  • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse nach dem MVAS

Bei Arbeiten öffentlicher Versorgungsträger, die einen Eingriff in den Straßenkörper erforderlich machen, ist zuvor eine Aufbruchgenehmigung beim Straßenbaulastträger (Amt für Verkehrswesen und Tiefbau oder Landesbetrieb Straßen.NRW) einzuholen.

Für die Erteilung der Anordnung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Sie richtet sich nach Kriterien wie der Dauer der Genehmigung und dem Aufwand (z.B. Ortstermin, Zuschläge, Verkehrszeichenplan erstellen) und beträgt zwischen 50,00 €und 767,00 €.

Bei Baumaßnahmen, die eine Sondernutzung von Flächen enthalten, wird zusätzlich eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Art der Sondernutzung, der Größe der genutzten Fläche und der Dauer der Nutzung. Maßgeblich für die Berechnung ist der jeweilige Gebührentarif der Mülheimer Sondernutzungssatzung. Die Mindestgebühr beträgt 15,00 €.
 

Sie können die straßenverkehrsrechtliche Anordnung online, per Email, Brief oder persönliche Vorsprache beantragen.

Bei persönlicher Vorsprache müssen Sie einen Termin bei Ihrem Ansprechpartner im Ordnungsamt vereinbaren.

Bitte berücksichtigen Sie, dass auch bei persönlicher Vorsprache die straßenverkehrsrechtliche Anordnung nicht sofort erteilt werden kann. Während des Verfahrens müssen weitere Behörden (z.B. Straßenbaulastträger, Polizei, Feuerwehr, Ruhrbahn) angehört werden, ggf. ist auch ein Ortstermin erforderlich.

Sie erhalten den Genehmigungsbescheid per E-Mail.

Bezahlen können Sie per Überweisung. Bankverbindung und Kassenzeichen entnehmen Sie dem Bescheid.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen.

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de