Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines zulassungsfreien Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Haben Sie von Ihrem Fahrzeug die Betriebserlaubnis verloren oder wurde Ihnen diese gestohlen? In diesem Fall müssen Sie den Verlust der zuständigen Zulassungsbehörde melden, damit diese Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis ausstellen kann.
Sollte Ihre Betriebserlaubnis gestohlen worden sein, müssen Sie zunächst eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei beantragen.
Damit eine Ersatz-Betriebserlaubnis vom Hersteller oder einem zuständigen Sachverständigten ausgestellt werden kann, benötigen Sie von der Zulassungsbehörde eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist, wenn der Hersteller noch existiert, dem Hersteller vorzulegen. Dort wird Ihnen dann eine Ersatz Betriebserlaubnis ausgestellt.
Sollte der Hersteller nicht mehr existieren oder das Fahrzeug ist im Eigenbau gefertigt worden, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüfungsorganisation (Sachverständigten) vorzulegen um von dort ein entsprechendes Gutachten oder eine Ersatz-Betriebserlaubnis zu erlangen. Wird Ihnen nur ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ausgestellt, erhalten Sie mit diesem Gutachten die Ersatz-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Mein Unternehmenskonto
- gültiges Ausweisdokument
- Eigentumsnachweis mit Fahrgestellnummer
- bei Diebstahl, Anzeige der Polizei
- Vollmacht, bei Vertretung eines Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ist in Verlust geraten.
Kosten
Es fallen Kosten in Höhe von 10,20 € an.
Verfahrensablauf
Sie haben von Ihrem Fahrzeug die Betriebserlaubnis verloren oder wurde Ihnen diese gestohlen? In diesem Fall müssen Sie den Verlust der zuständigen Zulassungsbehörde melden, damit diese Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis ausstellen kann. Dies können Sie persönlich im Bürgeramt oder online beantragen. Bei Diebstahl muss eine Verlusterklärung oder eine Diebstahlanzeige der Polizei vorgelegt werden. Im Falle des Verlusts muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen, wird Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post zugesendet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Weiterführende Informationen
Hinweise
Wenn Sie die verloren geglaubte Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Löhstraße 20 - 26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de