Wenn Sie geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben, benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz). Der Verlust einer Erlaubnisurkunde muss umgehend angezeigt werden.
Wenn Sie geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, betreiben, benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz).
Dem Unternehmer ist eine Ersatzurkunde zu erteilen, wenn der Verlust einer Urkunde glaubhaft gemacht wird. Sie ist als Ersatzurkunde zu bezeichnen. In ihr ist die verlorene Urkunde für ungültig zu erklären. Der Unternehmer ist zu verpflichten, die ungültige Urkunde unverzüglich nach deren Wiederauffinden der Behörde zurückzugeben.
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Mein Unternehmenskonto
- Durch den Inhaber der Genehmigung persönlich unterschriebene Verlusterklärung
Voraussetzungen
- Eine bereits erteilte und gültige Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz
Kosten
Die Kosten betragen 50,00 € je Urkunde.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung online, per Brief, E-Mail oder persönlich (nach Terminvereinbarung) mitteilen.
Abzuändernde Urkunden sind vorzulegen.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Weiterführende Informationen
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de