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Ersatzhundesteuermarke anfordern

Hundesteuermarke verloren? Eine Ersatzhundesteuermarke können sie über den Onlinedienst anfordern.

Der Hundehalter ist verpflichtet, außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke mit sich zu führen und den Beauftragten der Stadt auf Verlangen vorzuzeigen. Der Verlust der Hundesteuermarke ist dem Fachbereich Finanzen - Abteilung Gemeindesteuern mitzuteilen. Die Zusendung einer Ersatzhundesteuermarke wird in Rechnung gestellt.

Der Hund, dessen Hundesteuermarke verloren gegangen ist, muss laufend zur Hundesteuer angemeldet sein.

Für die neue Hundesteuermarke wird ein Betrag in Höhe von 8,50 € in Rechnung gestellt.

Sie können die Ersatzhundesteuermarke online, per Post, E-Mail oder persönlich entweder ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung anfordern.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 3 Wochen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, unmittelbar nach Kenntnis des Verlusts der Hundesteuermarke, eine neue Ersatzhundesteuermarke beim Fachbereich Finanzen - Abteilung Gemeindesteuern anzufordern.

Wer als Hundehalter mit Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr auf Verlangen des Beauftragten der Stadt keine Hundesteuermarke vorzeigen kann, oder dem Hund andere Gegenstände, die der Hundesteuermarke ähnlichsehen anlegt, muss ein Bußgeld von mindestens 50,00 bis 1.000,00 € zahlen.