Hundesteuermarke verloren? Eine Ersatzhundesteuermarke können sie über den Onlinedienst anfordern.
Der Hundehalter ist verpflichtet, außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke mit sich zu führen und den Beauftragten der Stadt auf Verlangen vorzuzeigen. Der Verlust der Hundesteuermarke ist dem Fachbereich Finanzen - Abteilung Gemeindesteuern mitzuteilen. Die Zusendung einer Ersatzhundesteuermarke wird in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Der Hund, dessen Hundesteuermarke verloren gegangen ist, muss laufend zur Hundesteuer angemeldet sein.
Kosten
Für die neue Hundesteuermarke wird ein Betrag in Höhe von 8,50 € in Rechnung gestellt.
Verfahrensablauf
Sie können die Ersatzhundesteuermarke online, per Post, E-Mail oder persönlich entweder ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung anfordern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 3 Wochen.
Fristen
Der Hundehalter ist verpflichtet, unmittelbar nach Kenntnis des Verlusts der Hundesteuermarke, eine neue Ersatzhundesteuermarke beim Fachbereich Finanzen - Abteilung Gemeindesteuern anzufordern.
Weiterführende Informationen
Wer als Hundehalter mit Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr auf Verlangen des Beauftragten der Stadt keine Hundesteuermarke vorzeigen kann, oder dem Hund andere Gegenstände, die der Hundesteuermarke ähnlichsehen anlegt, muss ein Bußgeld von mindestens 50,00 bis 1.000,00 € zahlen.
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-2030
E-Mail: hundesteuer@muelheim-ruhr.de