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Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Eine FzF benötigen Sie für
- Taxi- und Mietwagen,
- gebündelter Bedarfsverkehr,
- Kranken- Rettungswagen,
- Behindertenfahrdienst, für den keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, beziehungsweise Schülerspezialverkehr, soweit von Trägern der Einrichtung gewünscht.
Eine FzF ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn Sie für dessen Zwecke verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehr und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- EU-Kartenführerschein
- ärztliche Bescheinigung , nicht älter als 1 Jahr
- augenärztliches Gutachten, nicht älter als 2 Jahre
- leistungspsychologisches Gutachten, nicht älter als 1 Jahr
- bei Behindertenbeförderung, Kranken- und Rettungswagen: Erste-Hilfe-Bescheinigung
Voraussetzungen
- Für eine FzF müssen Sie über eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis verfügen.
- Die Klasse B müssen Sie seit mindestens 2 Jahren, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen seit mindestens 1 Jahr besitzen.
- Das Mindestalter zum Erwerb der FzF beträgt 21 Jahre, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenwagen 19 Jahre.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
- Es muss die körperliche und geistige Eignung soweit ein für die Personenbeförderung ausreichendes Sehvermögen vorhanden sein.
- Bei der erstmaligen Beantragung müssen Sie auch ein Führungszeugnis beantragen. Dies wird bei der Beantragung in der Führerscheinstelle durchgeführt.
- Wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie bei Erwerb der FzF den alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Dementsprechend fallen folgende Kosten an:
- 65,80 €
- zusätzlich, wenn ein Kartenführerschein erstellt werden muss: 25,00 €
Fristen
Es gibt keine Fristen.
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Bürgeramt - Führerscheinstelle
Löhstraße 20-26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de