Als Inhaber einer Fahrerlaubnis können Sie diese auf Antrag um eine weiter Fahrerlaubnisklasse erweitern.
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung.
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klassen A1 auf A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
- die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E: Sie müssen jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Je nachdem, auf welche Klassen Sie Ihre bereits vorhandene Fahrerlaubnis erweitern wollen, sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, wenn Sie eine Erweiterung auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T beantragen möchten:
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Führerschein
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Sehtest durch einen Optiker oder einen Augenarzt, nicht älter als 2 Jahre
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
- ein biometrisches Foto
Wenn Sie die Erweiterung auf die Klassen C1 oder C, gegebenenfalls mit Anhängerklassen beantragen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Führerschein
- Name und Anschrift der Fahrschule
- ärztliche Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre sein
- augenärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Gutachten, nicht älter als 2 Jahre
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
- ein biometrisches Foto
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, wenn Sie eine Erweiterung auf die Klassen D1 oder D, gegebenenfalls mit Anhängerklassen beantragen möchten:
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Führerschein
- Name und Anschrift der Fahrschule
- ärztliche Bescheinigung, nicht älter als 1 Jahr
- leistungspsychologisches Gutachten, nicht älter als 2 Jahre
- augenärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Gutachten, nicht älter als 2 Jahre
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
- ein biometrisches Foto
Voraussetzungen
- Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D erwerben möchten, müssen Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder zumindest die Voraussetzung für deren Erteilung erfüllen.
- Wenn Sie eine Anhängerklasse (B96, BE, C1E, CE, D1E oder DE) erwerben möchten, müssen Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug sein oder zu mindestens die Voraussetzung für deren Erteilung erfüllen.
- Wenn Sie diese Klassen beruflich nutzen wollen, wird voraussichtlich auch eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz erforderlich sein.
Kosten
- 43,90 € für eine Erweiterung auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C gegebenenfalls mit Anhänger, L oder T
- 65,80 € für eine Erweiterung der Klassen D1 oder D, gegebenenfalls mit Anhänger
- 9,00 € für eine vorläufige Fahrberechtigung, wenn mehr als eine Klasse beantragt wurde (falls gewünscht)
- 32,40 - 40,60 € für die Erstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweise (FQN) nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz, soweit erforderlich für die LKW- und Busklassen
Verfahrensablauf
Nach Auswertung der von Ihnen eingereichten und der durch die Führerscheinstelle einzuholenden Unterlagen wird der Führerschein bestellt. Dieser wird dann, zusammen mit dem Prüfauftrag, an die zuständige Stelle zur Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung (zum Beispiel TÜV) übersandt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 - 6 Wochen.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Löhstraße 20-26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de