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Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle beantragen.

Die Fahrerkarte ersetzt die vormals verwendete Tachoscheibe, die die Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung aufzeichnet. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
  • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen eischließlich des Fahrers ausgelegt sind
  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • EU-Kartenführerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Sie besitzen eine gütige Fahrerlaubnis einer der folgenden Klassen und haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD):

  • B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 

Wenn Ihre Fahrerlaubnis in einem EWR-Vertragsstaat (Europäischer-Wirtschaftsraum) erteilt wurde, muss sie einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Dementsprechend fallen folgende Kosten an:

  • 41,00 €
  • zusätzlich, bei Zusendung der Fahrerkarte: 5,00 €

Die Fahrerkarte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ausgestellt. Damit Sie durchgängig im Besitz einer gültigen Fahrerkarte bleiben, sollten Sie jeweils etwa 3 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eine neue Fahrerkarte beantragen.

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Es gibt keine Fristen.

Sollten Sie noch im Besitz eines alten Papierführerscheins (grau oder rosa) sein, müssen Sie diesen zunächst in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines EU-Kartenführerscheins ungefähr 4 Wochen in Anspruch nimmt und die Fahrerkarte frühestens mit dessen Aushändigung ausgegeben werden darf.