Wenn Sie am "Begleitenden Fahren ab 17" teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klasse B und BE fahren. Dabei muss Sie stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassen und zuvor benannte Person begleitet.
Die begleitende Person muss die nachfolgend benannten Bedingungen erfüllen:
- Sie muss in der Prüfbescheinigung namentlich benannt sein; es können dort auch mehrere Personen eingetragen sein
- Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- Sie muss seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ( oder einer Ihr entsprechenden Fahrerlaubnis) sein, dokumentiert durch eine deutsche-, EU- oder schweizerischen Führerschein
- Sie darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister nicht mit mehr als einem Punkt belastet sein.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Sehtestbescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 1 zu § 12 FeV, nicht älter als 2 Jahre
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
- Namen und Anschrift der Fahrschule
- Erklärung der Antragsstellenden und der gesetzlichen Vertretung, wobei Sie beachten müssen, dass das Einverständnis alles sorgeberechtigten Personen vorliegen muss
- Erklärung der Begleitperson oder Begleitpersonen (Eine Kopie der Vor- und Rückseite des Führerscheins der Begleitpersonen reicht aus.)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
Dementsprechend fallen folgende Kosten an:
- 52,40 € Grundgebühr
- 13,30 € Überprüfung der Begleitung pro Person
- zusätzlich, bei Beantragung der Schlüsselzahl 197: 28,60 €
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klassen B, BE und B96 bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres erwerben wollen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
Anstelle eines Kartenführerscheins wird Ihnen nach bestandener Prüfung zunächst eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, mit der Sie im Inland ein Kraftfahrzeug führen dürfen.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Hinweise
Bei der Wahl Ihrer Fahrschule beachten Sie bitte, dass die praktische Prüfung am Ende der Ausbildung am Ort Ihrer Hauptwohnung oder dem Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle abzulegen ist. Entsprechende Nachweise (Schul- oder Studienbescheinigung) sind vorzulegen.
Löhstraße 20-26
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