Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen oder haben Sie auf die Fahrerlaubnis verzichtet, können Sie diese frühestens 6 Monate vor Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedergegeben sind.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung, wenn keine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Dementsprechend fallen folgende Kosten an:
- 97,40 € für die Antragsstellung, wenn voraussichtlich kein fachärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist
- 147,40 € für die Antragsstellung, wenn voraussichtlich ein fachärztliches und/ oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung werden die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen angefordert (zum Beispiel Akten vom Gericht oder der Bußgeldstelle) und ausgewertet. Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie unaufgefordert ein Schreiben, ob und unter welchen Auflagen die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Eingang der angeforderten Unterlagen.
Hinweise
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Entziehung oder des Verzichts nicht in Mülheim an der Ruhr gewohnt haben, setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit den Mitarbeitenden der Führerscheinstelle ihres damaligen Wohnortes in Verbindung und lassen Sie Ihre dort vorhandene Akte an die Führerscheinstelle Mülheim an der Ruhr schicken.
Löhstraße 20-26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de