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Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern

Wenn sich Ihre persönlichen Daten (Name oder Adresse) geändert haben, sind Sie als Mülheimer Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin verpflichtet, Ihre Fahrzeugdokumente umgehend auf den neuesten Stand zu bringen.

Die Änderung können Sie online oder im Bürgeramt durchführen.

Sollten Sie die Änderung online vollziehen, werden Ihnen die Zulassungsdokumente innerhalb von zehn Tagen zugesandt.

Sollten Sie die Änderung im Bürgeramt vornehmen, erhalten Sie die fertigen Zulassungsdokumente vor Ort. Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden. Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.

  • BundID
  • Mein Unternehmenskonto
  • gültiger Personalausweis derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokuristen beziehungsweise Prokuristinnen
  • Zulassungsbescheinigung II mit sogenannter "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" (auch: COCBescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft)
  • Bankverbindung für den Einzug der Kfz-Steuer

Wenn Sie sich im Bürgeramt vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung

  • eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung,
  • ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer,
  • die Originalausweise der Vollmachtgebenden.

Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.

Im Onlinedienst ist es zwingend erforderlich, dass die Onlinefunktion Ihres Ausweisdokumentes aktiviert ist.

Online:

  • Zulassungsgebühr 4,30 €
  • Fahrzeugdokumente (bei Kennzeichenwechsel) 0,60 - 3,80 €
  • Plakettenträger (bei Kennzeichenwechsel) 0,30 €
  • Portogebühr (bei Kennzeichenwechsel) 4,25 €

Persönlich:

  • Zulassungsgebühr 10,20 €
  • Fahrzeugdokumente 0,60 - 3,80 €

Sie beantragen die Namens- oder Adressänderung Ihres zugelassenen Fahrzeuges, weisen sich dazu (im Onlinedienst mit BundID oder Mein Unternehmenskonto) aus und entrichten die Gebühren. Innerhalb von zehn Tagen erhalten Sie Ihre neue Zulassungsbescheinigung (Teil I und II).

Bei der Zulassung im Bürgeramt erhalten Sie die Zulassungsdokumente unmittelbar nach der Änderung.

Wenn Sie diese Leistung vor Ort im Bürgeramt in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie hierfür unbedingt einen Termin. Hier geht es zur Terminvergabe. 

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Es gibt keine Fristen.