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Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter gestatten lassen

Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

Die zuständige Stelle kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.

Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

  • BundID 
  • Mein Unternehmenskonto
  • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
  • Gegebenenfalls Aufenthaltstitel
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person - Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein
  • Gegebenenfalls Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person - Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein
  • Rechtskräftige Gewerbeuntersagung beziehungsweise Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
  • Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe müssen die zur Fortführung Berechtigten oder die Stellvertretung persönlich zuverlässig sein
  • Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit

Es entstehen je nach Aufwand Kosten in Höhe von 25,00 - 250,00 €.

Sie können den Antrag online, per Brief, E-Mail oder persönlich (nur nach Terminvereinbarung) einreichen. Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben und laden diesen mit den erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Onlinedienstes hoch oder reichen sie den Antrag per Post oder E-Mail ein. Sie erhalten zeitnah eine Eingangsbestätigung sowie einen Gebührenvorschussbescheid. Diesen müssen Sie begleichen, damit Ihr Antrag weiter bearbeitet werden kann. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihr Antrag positiv beschieden. Gegebenenfalls erhalten Sie einen Bescheid per Post zugestellt.

Sie müssen die Fortführung bei der Behörde beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen.

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

https://id.bund.de/de
https://info.mein-unternehmenskonto.de/

Vor der Genehmigung sind gegebenenfalls für die Tätigkeit spezielle Überwachungsbehörden, ferner die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und im Falle einer Gewerbeuntersagung gegenüber einer Genossenschaft der Prüfungsverband, dem diese angehört, zu hören. Sind die zuständige Stelle und die Behörde, die die Untersagung verfügt haben, nicht identisch, soll auch die Untersagungsbehörde im Vorfeld angehört werden.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de