Wenn Sie beabsichtigen, aus einem besonderen Anlass (Volksfest, Musikveranstaltung oder ähnliches) kurzzeitig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt oder ähnliches) aufzunehmen, haben Sie dies der zuständigen Behörde spätestens 2 Wochen vor Beginn des Betriebes unter Angabe der Dauer des Betriebes und des besonderen Anlasses anzuzeigen.
Der besondere Anlass darf dabei jedoch nicht in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen. Mögliche Anlässe sind neben den oben genannten beispielsweise auch Schützenfeste oder Tagungen.
In dieser Anzeige ist auch anzugeben,
- um welche Betriebsart es sich handelt,
- ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten und
- ob Außengastronomie betrieben wird.
Als Betriebsart kommen in Betracht:
- Schankwirtschaft
- Speisewirtschaft
Nicht anzeigepflichtig ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Mein Unternehmenskonto
Voraussetzungen
Vorliegen eines besonderen Anlasses, wie zum Beispiel ein Jubiläum, Sportwerbewoche, Geschäftseröffnung, Sommerfest oder ähnliches.
Kosten
- Gestattung grundsätzlich 60,00 €
- Spende an gemeinnützige Organisation 40,00 € (Nachweis innerhalb 4 Wochen nach Veranstaltung erforderlich, sonst Nacherhebung der 20,00 €)
- Vereine 40,00 € (bei einer Spende an eine gemeinnützige Organisation kein Nachweis erforderlich)
- Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Kirchen, Hochschulen, Gemeinde oder ähnliches 0,00 € (gem. § 8 Abs. 1 Gebührengesetz NRW (GebG NRW) gebührenfrei)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich (nur nach Terminvereinbarung) stellen.
Nutzen Sie dafür den Onlinedienst oder reichen Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben per E-Mail, per Post oder persönlich (nur nach Terminvereinbarung) ein.
Sie erhalten einen Bescheid postalisch zugestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen.
Fristen
Der Antrag ist 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn zu stellen.
Weiterführende Informationen
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de