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Geburt anzeigen

Das Standesamt beurkundet die Geburt jedes in Mülheim an der Ruhr geborenen Kindes.

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Die für die Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterlagen ergeben sich in jedem Einzelfall aus den persönlichen Verhältnissen der Kindeseltern (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, und so weiter).

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem unten angefügten Informationsblatt. Die Aufzählung ist nicht in jedem Fall abschließend. Im Einzelfall wird das Standesamt gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Die Unterlagen sind im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung vorzulegen.

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem unten angefügten Informationsblatt.

Die Aufzählung ist nicht in jedem Fall abschließend. Im Einzelfall wird das Standesamt gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Die Unterlagen sind im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung vorzulegen.

Ihr Kind wurde in Mülheim an der Ruhr (neu)geboren.

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Sie erhalten drei gebührenfreie Geburtsurkunden zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und zur Vorlage bei der Krankenkasse.

Weitere Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig:

  • Urkunde (jedes Format) oder beglaubigter Registerausdruck, Übersetzungshilfe: 15,00 €
  • Weiteres Exemplar derselben Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt: 7,50 €

Kommt Ihr Kind im Krankenhaus zur Welt, wird die Geburtsanzeige schriftlich durch das Krankenhaus übernommen. In diesem Fall geben Sie alle nötigen Dokumente im Krankenhaus ab, welches diese auf sicherem Weg mit der Geburtsanzeige an das Standesamt übermittelt. Nach erfolgter Beurkundung erhalten Sie alle eingereichten Dokumente mit den Geburtsurkunden für ihr Kind über das Krankenhaus zurück.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen. Im Falle einer Hausgeburt ist daher zunächst per E-Mail oder telefonisch Kontakt zum Standesamt aufzunehmen.

Weitergehende Informationen finden Sie auf dem unten angefügten Informationsblatt.

Sollten im Einzelfall noch weitere Informationen oder Dokumente nötig sein, nimmt das Standesamt Kontakt zu Ihnen auf. Bei erforderlichen Erklärungen und sonstigen Vorspracheerfordernissen wird ein persönlicher Vorsprachetermin mit Ihnen vereinbart.

Wenn bei der Anzeige der Geburt alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und im Einzelfall keine persönliche Vorsprache im Standesamt mehr nötig ist, beträgt die Bearbeitungszeit regelmäßig bis zu 3 Werktage.

Die Anzeige der Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche beim Standesamt erfolgen.

Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem unten angefügten Informationsblatt.