Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder öffentlich zugänglich organisieren will, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Für die Durchführung einer Veranstaltung benötigen Sie meistens einige Genehmigungen. Typische Beispiel für erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Infoveranstaltungen oder kirchliche Veranstaltungen. Das Veranstaltungsmanagement des Ordnungsamtes Mülheim an der Ruhr übernimmt die Koordination für Veranstaltung im öffentlichen Raum unter Abstimmung und Zusammenarbeit aller Akteure, Veranstalter, externen Ämtern sowie Behörden. Die fertigen Genehmigungen erhalten Sie gebündelt aus einer Hand durch das Veranstaltungsmanagement.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
- Gegebenfalls weitere Spezialgesetze
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Mein Unternehmenskonto
Folgenden Unterlagen werden zur Beantragung benötigt:
- Antrag zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung in Mülheim an der Ruhr
- Veranstaltererklärung (Der Vordruck aus dem Antrag kann verwendet werden.)
- Nachweis über einer Veranstalterhaftpflichtversicherung (Gegebenenfalls den Vordruck aus dem Antrag verwenden.)
- Lageplan
- Sicherheitskonzept (je nach Gegebenheiten)
Voraussetzungen
- Es muss sich um eine öffentliche Veranstaltung handeln.
- Der Antrag ist zu stellen sobald bei einer geplanten Privatveranstaltung die Öffentlichkeit beeinträchtig wird.
Kosten
Es fallen Kosten in Höhe von 25,00 - 2.301,00 €, je nach Bearbeitungsaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung der Veranstaltung, an.
Verfahrensablauf
Den Antrag für Ihre Veranstaltung können Sie online, E-Mail, per Post oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung beantragen.
Bei einer erstmalig durchgeführten Veranstaltung füllen Sie bitte den schriftlichen Antrag nebst allen Anlagen aus, unterschreiben und senden diesen an die nebenstehenden Kontaktdaten.
Für den Onlinedienst sind, je nach Gegebenheiten der Veranstaltung, Dokumente als Nachweis, wie beispielsweise eine Baugenehmigung (Sonderbau) oder Angaben zu fliegenden Bauten erforderlich. In diesem Zusammenhang wird vorab ein Blick in die hier zu Verfügung gestellten "Hinweise zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen" empfohlen.
Sollten Sie Bedenken hinsichtlich der einzuhaltenden Frist bei einer beabsichtigten Wiederholungsveranstaltung haben, bitten wir sie zunächst direkt Kontakt zu Veranstaltungsmanagement zu suchen, da die Beantragung bei keiner Veränderung der sicherheitsrelevanten Aspekte gegebenenfalls vereinfacht werden kann.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Prüfungsumfang.
Fristen
- Bei erstmaligen neuen Großveranstaltungen: spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
- Bei wiederkehrenden Großveranstaltungen: spätestens 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn
- Bei allen anderen (wiederkehrenden) Veranstaltungen: spätestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn
Weiterführende Informationen
Dokumente
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gefahrenabwehr@muelheim-ruhr.de