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Gewerbe ummelden

Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

Eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Gewerbemeldestelle ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger angemeldeter Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle entweder

  • den Betrieb örtlich verlegt (neue Adresse) oder
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
  • den Namen ändert (der aktuelle Betreiber ändert seinen Namen durch zum Beispiel Heirat oder bei juristischen Personen Namensänderung im Handelsregister (kein Betreiberwechsel)).

Mit der Gewerbeummeldung wird der Verpflichtung zur Anzeige der Verlegung des Sitzes beziehungsweise der Änderung des Gegenstands eines Gewerbes aus gewerberechtlicher Sicht entsprochen.

  • BundID
  • Mein Unternehmenskonto
  • Personalausweis oder Reisepass
    • eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
  • gegebenenfalls erforderliche Erlaubnisse (zum Beispiel Gaststättenkonzession)
  • gegebenenfalls Handwerkskarte 
  • bei Anmeldung eines zulassungspflichtigen (Anlage A zur Handwerksordnung (HwO)) oder zulassungsfreien (Anlage B1 zur HwO) Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte bei Anmeldung eines handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 zur HwO)
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug

Bei juristischen Personen, Firmen:

  • ausgefülltes Ummeldeformular

Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Mülheim an der Ruhr.

  • 26,00 € für Personen und für jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • 33,00 € für juristische Personen
  • Mit dem Onlinedienst besteht die Möglichkeit die Gewerbeummeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen.
  • Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt. 
  • Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
  • Bei Personengesellschaften ist für jede persönlich haftende gesellschaftende Person eine eigene Gewerbemeldung erforderlich.
  • Die Gewerbeummeldung kann auch schriftlich oder persönlich erfolgen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt (für die Eingangsbestätigung bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg) 3 Tage.

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de