Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten im gewerblichen Güterkraftverkehr beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.
Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.
Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.
Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden.
Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU) L 300/72, in der Fassung vom 14.11.2009 i. V. m. § 20 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Gemeinschaftslizenz
- Arbeitsgenehmigung der Europäischen Union für das Fahrpersonal
- Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
- Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
- Führerschein
- Sozialversicherungsausweis
- Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Voraussetzungen
- Gültige Gemeinschaftslizenz
Kosten
Die Verwaltungsgebühr für die Überprüfung, Erteilung einer Fahrerbescheinigung und Ausfertigung der beglaubigten Abschrift beträgt 145,00 € gemäß des Gebührenverzeichnisses nach der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerbescheinigung bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde beantragen. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung sofort.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Hinweise
Berichtigungen auf der Fahrerbescheinigung bedürfen der Anzeige bei der Genehmigungsbehörde.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach der kürzesten Gültigkeitsdauer der vorzulegenden Unterlagen. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Rückgabe der Fahrerbescheinigung verpflichtend.
Dokumente
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de