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Halteverbotszone einrichten

Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Haltverbotszone beantragen.

Wenn parkende Fahrzeuge bestimmte Vorhaben (zum Beispiel einen Umzug) verhindern könnten, kann das Ordnungsamt eine Genehmigung erteilen, in dem fraglichen Bereich durch Aufstellung von Haltverbotsverkehrszeichen eine Haltverbotszone einzurichten. Eine solche Genehmigung ist in der Regel nur zeitlich beschränkt möglich (wenige Tage).
Die Genehmigung enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich gekennzeichnet werden muss. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen. Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.
Die Haltverbotsverkehrszeichen müssen zwingend spätestens 96 Stunden vor dem geplanten Termin aufgestellt werden, um anderen Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zu geben, davon Kenntnis zu nehmen und ihr Fahrzeug gegebenenfalls rechtzeitig wegzusetzen. Diese Frist muss bei der Antragstellung berücksichtigt werden, da deren Nichteinhaltung ein Abschleppen von ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen in der Regel nicht möglich macht.
Mit der Durchführung der Beschilderung muss die Genehmigungsnehmerin oder der Genehmigungsnehmer eine Verkehrsfachfirma beauftragen. Die Aufstellung muss protokolliert werden. 

  • BundID 
  • Mein Unternehmenskonto
  • Antrag (formlos, Formular)
  • Vollmacht, bei Vertretung eines Bevollmächtigten

Sie müssen persönlich keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Die zu sperren beabsichtigte Stelle muss jedoch für die Sperrung geeignet sein.

Ohne wirtschaftlichen Nutzen:

  • bis max. 1 Jahr 40,00 €

Mit wirtschaftlichem Nutzen:

  • bis zu 14 Tage 40,00 €
  • bis zu 1 Monat 60,00 €
  • bis zu 1 Jahr 90,00 €
  • bis zu 3 Jahren 100,00 €

Sie können den Antrag online, per Brief oder E-Mail mit dem entsprechenden Formular oder formlos beantragen. Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft. Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde. Wichtig für die Beantragung sind der Ort, der Zeitraum und die Länge in Metern.

Die Bearbeitung erfolgt bei Antragstellung online oder per E-Mail zeitnah. Per Brief, ohne Angabe einer E-Mail-Adresse, kann die Bearbeitungsdauer, wegen des Postwegs, bis zu 10 Tage betragen.

Der Antrag muss, nach Möglichkeit, 14 Tage vorher eingereicht werden. Spätestens 96 Stunden vor der Inanspruchnahme der temporären Haltverbotszone muss die entsprechende Beschilderung aufgestellt sein.

Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotsschilder. Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der StVO aufgestellt werden. Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haftbar gemacht werden. Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben. Hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag). Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben. Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung müssen Sie die Schilder unwirksam machen (zum Beispiel abdecken). Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de