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Herausgabe einer Fundsache beantragen

Wenn Sie einen Gegenstand oder ein Tier aus Ihrem Eigentum verloren haben, können Sie sich hier informieren, ob der Fund bereits gemeldet wurde, und dann die Herausgabe beantragen.

Alle verlorenen und als gefunden gemeldeten Gegenstände werden vom Fundbüro registriert und auf Antrag des Finders für 6 Monate im Fundbüro aufbewahrt. 

Wenn Sie also einen Gegenstand verloren haben, können Sie über das Online-Fundbüro nachsehen, ob die Fundsache bereits dem Fundbüro gemeldet und abgegeben worden ist. 

Wenn dies der Fall ist, können Sie einen Anspruch auf Herausgabe "Ihrer" Fundsache geltend machen. Dazu müssen Sie glaubhaft machen, Eigentümer der verloren gegangenen Sache zu sein.

Wenn die Fundsache nicht einen Hinweis auf den Eigentümer enthält (beispielsweise einen Ausweis), müssen Sie glaubhaft machen können, dass Sie Eigentümer der Fundsache sind. 

  • Dazu sollten Sie insbesondere den verlorenen Gegenstand möglichst genau beschreiben sowie Ort und Zeitpunkt des Verlusts möglichst präzise eingrenzen können. 
  • Manchmal ist es möglich, dass das Fundbüro weitere Nachweise zur eindeutigen Zuordnung benötigt. Das können zum Beispiel Rechnungen oder Kaufbelege sein.

Für die Verwahrung von Fundsachen fallen nach deren Wert gestaffelt folgende Kosten bei der Abholung an: 

  • Werte bis 25,00 €: kostenfrei 
  • Werte von 26,00 - 150,00 €: 10,00 €
  • Werte von 151,00 - 500,00 €: 15,00 €
  • Werte über 500,00 €: 20,00 €
  • je weitere angefangene 500,00 €: 20,00 €

Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen: Gebühr 15,00 €

Eine Karten- und Barzahlung ist nicht möglich. Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

Abhängig vom Wert der Fundsache schulden Sie dem Finder einen Finderlohn. Dieser beläuft sich auf 5 % bis 500,00 € und 3 % ab 500,00 € des Wertes der Fundsache. Bei Fundsachen mit rein ideellem Wert wird der Finderlohn nach billigem Ermessen festgesetzt.

Wenn Sie einen Gegenstand vermissen, können Sie sich über den Onlinedienst, telefonisch, per E-Mail oder persönlich (ausschließlich nach Terminabsprache) erkundigen, ob die Fundsache bereits beim Fundbüro registriert und abgegeben wurde. 

Wenn Sie glaubhaft machen können, Eigentümer einer abgegebenen Fundsache zu sein, können Sie diese nach Terminabsprache persönlich im Fundbüro abholen. In Einzelfällen können Sie die Fundsache gegen Kostenübernahme auch per Post zugestellt erhalten, sofern ein Versand in Frage kommt. 

Bei Abholung erhalten Sie gegebenenfalls einen Gebührenbescheid.

Fundsachen werden dem Fundbüro meist innerhalb einiger Tage gemeldet und registriert. Wenn Sie glaubhaft machen können, Besitzer einer Fundsache zu sein, können Sie diese nach vorheriger Terminabsprache kurzfristig persönlich im städtischen Fundbüro abholen.

Fundsachen werden auf Antrag des Finders 6 Monate lang im Fundbüro aufbewahrt und anschließend dem Finder ausgehändigt oder versteigert. Der Finder ist in der Regel verpflichtet die Sache selbst zu verwahren. Daher sollten Sie sich zeitnah nach Bemerken des Verlusts an das Fundbüro wenden. 
Bedenken Sie hierbei jedoch bitte, dass die meisten Fundsachen dem Fundbüro erst mit einer Verzögerung von einigen Tagen gemeldet werden.

Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ablauf von mindestens 6 Monaten in regelmäßigen Abständen öffentlich versteigert. Die Termine für die Versteigerungen werden vorab auf der Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr bekannt gegeben.

Auch Tiere gelten als Fundsachen im Sinne des Gesetzes. 

Gefundene Tiere werden unmittelbar in die Obhut des städtischen Tierheims gegeben. Sollten Sie ein Tier vermissen, so kontaktieren Sie bitte direkt das städtische Tierheim unter +49 208 372211 oder über folgender E-Mail:

tierheim@muelheim-ruhr.de

Für Fundsachen in Mülheimer Bussen und Bahnen wenden Sie sich bitte an die Ruhrbahn GmbH per folgender E-Mail:

fundbuero@ruhrbahn.de 

Für Fundsachen in Zügen oder an Bahnhöfen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn. Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bahn.de/service/ueber-uns/fundservice

Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr und Außendienst

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gefahrenabwehr@muelheim-ruhr.de