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Hund abmelden

Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie diesen steuerlich abmelden.

Als Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden:

  • Tod des Tieres
  • Verlust des Tieres
  • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
  • Abgabe des Tieres in ein Tierheim
  • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadtverwaltung abzugeben.
Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie einen geänderten Steuerbescheid von der Stadtverwaltung.

Die Hundesteuermarke beziehungsweise Hundesteuermarken sind per Post oder persönlich, entweder ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 8:00 Uhr bist 12:30 oder nach vorheriger Terminvereinbarung, zum Ende des Besteuerungszeitraumes an den Fachbereich Finanzen - Abteilung Gemeindesteuern zurückzuführen.

Grundsätzlich sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei rückwirkenden Abmeldungen sind aber Nachweise, wie eine Euthanasiebescheinigung, erforderlich.

  • Tod des Tieres
  • Verlust des Tieres
  • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
  • Abgabe des Tieres in ein Tierheim
  • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Nach Eingang der Abmeldung erhalten die bisherigen Hundehalter einen Hundesteuerbescheid über die Aufhebung der Steuerfestsetzung für die Zeit, für die keine Steuer mehr zu zahlen ist. Sofern eine Überzahlung der Hundesteuer angefallen ist, wird der überzahlte Betrag an das Konto des Einzahlers erstattet.

Sie erhalten per Post einen Hundesteueraufhebungsbescheid.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen.

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen beim Fachbereich Finanzen - Abteilung Gemeindesteuern - abzumelden.

Bei einer Abmeldung endet die Steurpflicht mit dem Ablaufe des Monats, in dem der Hund verkauft oder abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstorben ist.
Sollte die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund nicht mehr vorliegen, wird um Mitteilung gebeten. Hierzu wird ein Betrag in Höhe von 8,50 € in Rechnung gestellt.

Hunde aller Rassen, die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter werden, sind über die Abmeldung beim Fachbereich Finanzen - Abteilung Gemeindesteuern - hinaus auch beim Ordnungsamt/Veterinäramt abzumelden.