Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie diesen steuerlich anmelden.
Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder bei Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.
Steuerpflichtig sind die Hunderhalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommen Hunde gelten als von Ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich sind keine Unterlagen einzureichen. Es können aber Nachweise zur Anmeldung in digitaler Form beigefügt werden.
Voraussetzungen
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Kosten
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hunderhalter oder mehreren Personen gemeinsam
- nur ein Hund gehalten wird 160,00 €,
- zwei Hunde gehalten werden 220,00 € pro Hund,
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 250,00 € pro Hund.
Für die Haltung von gemäß § 3 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW in der jeweils gültigen Fassung) als gefährlich geltenden Hunden beträgt die Steuer jährlich 850,00 € je gehaltenem Hund.
Verfahrensablauf
Sie können die Hundesteueranmeldung online, per Brief, E-Mail oder persönlich entweder ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung einreichen.
Sie erhalten per Post neben dem Hundesteuerbescheid eine oder mehrere Hundesteuermarken. Bezahlen können Sie per Überweisung. Ein SEPA-Lastschriftmandat wird ebenfalls dem Bescheid beigefügt. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen entnehmen Sie dem Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen.
Fristen
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund unter Angabe der Rasse innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme, oder wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, beim Fachbereich Finanzen - Abteilung Gemeindesteuern anzumelden.
Weiterführende Informationen
Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich zum Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Bei Zuzug des Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht zum Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Hinweise
Wer als Hundehalter mit Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr seinen Hund nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme des Tieres im Haushalt dem Fachbereich Finanzen - Abteilung Gemeindesteuern anzeigt, muss ein Bußgeld von mindestens 50,00 € bis 1.000,00 € zahlen.
Hunde aller Rassen, die schwerer als 20 Kilogramm, oder größer als 40 Zentimeter werden, sind über die Anmeldung beim Fachbereich Finanzen - Abteilung Gemeindesteuern hinaus auch beim Ordnungsamt oder Veterinäramt anzumelden.
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-2030
E-Mail: hundesteuer@muelheim-ruhr.de