In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu einem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Um in außereuropäischen Ländern ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, ist es in der Regel notwendig, dass Sie über einen internationalen Führerschein verfügen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Ihren nationalen Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr und sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie müssen über Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Form eines Kartenführerscheins verfügen.
- Falls Sie noch einen "alten" Führerschein (grau oder rosa) besitzen, muss dieser zunächst in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Der internationale Führerschein wird im Falle eines gleichzeitigen Umtauschs des alten Führerscheins erst bei Aushändigung des Kartenführerscheins erstellt.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst). Dementsprechend fallen Kosten in Höhe von 15,00 € an. Bei einem Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Verfahrensablauf
Der internationale Führerschein wird auf Antrag in der Führerscheinstelle sofort zur Mitnahme ausgedruckt.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Hinweise
Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig. Die Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheins hinausgehen.
Löhstraße 20-26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de