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Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik beantragen

Wenn Sie als Unternehmer, ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik betreiben möchten, benötigen Sie eine Konzession. Der Begriff Privatklinik bezeichnet eine Klinik, welche einen privatwirtschaftlichen, nichtöffentlichen Träger hat.

Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) gewerbsmäßig eine Krankenanstalt betreibt, muss eine Erlaubnis besitzen. Die Erlaubnispflicht setzt ein, wenn zu behandelnde Personen beispielsweise nach einem Eingriff nicht nur kurzfristig zur Beobachtung, sondern auch über Nacht untergebracht und zusätzlich auch medizinisch und pflegerisch betreut werden. 

Des Weiteren versteht man unter dem Begriff Privatklinik analog zu einer Privatpraxis häufig eine Klinik, welche ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahlern offensteht, da die gesetzliche Krankenversicherung dieser Klinik keine Kassenzulassung erteilt hat und stationäre Aufenthalte ihrer Versicherten nicht bezahlt. 

Eine Konzession wird nicht erteilt, wenn

  • Tatsachen vorliegen, die Unzuverlässigkeit des Unternehmens für die Leitung oder Verwaltung einer Anstalt oder Klinik nahelegen,
  • Tatsachen vorliegen, dass Unternehmen die medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten nicht gewährleisten kann,
  • die eingereichten Beschreibungen und Pläne zu baulichen und sonstigen technischen Einrichtungen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen nicht entsprechen,
  • Anstalt oder Klinik nur in einem Teil eines auch von anderen Personen bewohnten Gebäudes untergebracht werden soll und durch ihren Betrieb für die in dem Gebäude lebenden Menschen erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können,
  • Anstalt oder Klinik zur Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten oder von Personen mit psychischen Störungen bestimmt ist und durch die örtliche Lage für Personen in der Nachbarschaft erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können.
  • BundID
  • Mein Unternehmenskonto

Zu dem vollständig ausgefüllten Antrag beizufügen sind folgende Unterlagen:

  1. drei Grundrisszeichnungen (Mindestgröße A3 und gefaltet) der Betriebsräume im Maßstab 1:100 (die Betriebsräume sind auf den Grundrisszeichnungen rot zu umranden) mit Angabe der Zweckbestimmung der jeweiligen Räume sowie Kennzeichnung der zur Übernachtung zur Verfügung gestellten Betten je Zimmer und einen Katasterauszug
  2. eine Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtverwaltung beziehungsweise der örtliche zuständige Stadtkasse
  4. eine Abschrift oder Fotokopie des Miet- oder Pachtvertrages beziehungsweise eines Eigentumsnachweises
  5. Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Beleg-Art 0) (unter Angabe des Aktenzeichen: 32-51.58 bei der Meldebehörde zu beantragen)
  6. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zur Vorlage bei der Behörde (Antragsteller) (unter Angabe des Aktenzeichen: 32-51.58 bei der Meldebehörde zu beantragen)
  7. Kopie des Personalausweises beziehungsweise des Nationalpasses mit Meldebestätigung

Falls eine juristische Person Antragsteller ist, sind die unter Nummer 2, 3, 5, 6 und 7 genannten Unterlagen von allen in der Gesellschaft tätigen Geschäftsführern sowie von der GmbH vorzulegen beziehungsweise zu beantragen. Ebenfalls ist eine Abschrift des Auszuges aus dem Handelsregister und des Gesellschaftsvertrags vorzulegen.

Es ist zu beachten, dass

  • bei Neuerrichtungen oder Erweiterungen von Privatkrankenanstalten mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung im technischen Rathaus, Kontakt aufgenommen werden muss,
  • die Einrichtung und weitere Details der Klinikräume mit dem Gesundheitsamt (Heinrich-Melzer-Str. 3) abgestimmt werden müssen. 
  • persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers
  • ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten 
  • Erfüllung der baulichen und gesundheitstechnischen Voraussetzungen für ein Krankenhaus

Die Kosten betragen zwischen 250,00 - 7.500,00 € (gemäß der Tarifstelle 10.1.1.3 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)).

Durch Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen und Unterlagen durch andere Dienststellen und Behörden können zusätzliche Kosten anfallen.

Bitte legen Sie den ausgefüllten Antrag sowie die Grundrisszeichnungen vor. Die weiteren erforderlichen Unterlagen können im laufenden Antragsverfahren nachgereicht werden. 

Nach Antragsabgabe werden weitere Unterlagen zur Überprüfung Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit angefordert.

Der Antrag kann auch online gestellt werden.

Die Bearbeitungszeit ist in jedem Einzelfall unterschiedlich.

Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume oder ähnlichem vorgenommen werden.

Die Konzession ersetzt nicht andere gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnisse und Genehmigungen.

https://id.bund.de/de
https://info.mein-unternehmenskonto.de/

Die Fachaufsicht über private Krankenanstalten nimmt das Gesundheitsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr wahr.

Der Beginn des Gewerbes muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle (§ 14 GewO) angezeigt werden

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de