Wenn Sie ein Mülheimer Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, müssen Sie dieses abmelden.
Sie können ein Kraftfahrzeug online oder persönlich abmelden,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Für die Abmeldung benötigen Sie lediglich die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
- Kennzeichen
Voraussetzungen
Das Fahrzeug ist in Mülheim an der Ruhr zugelassen.
Der Fahrzeugschein (ZBI) und die Kennzeichen sind mit entsprechenden Druckstücknummer versehen.
Kosten
Online:
- Abmeldegebühr 2,10 €
- KBA-Gebühr 0,60 €
Persönlich:
- Abmeldegebühr 15,90 €
- KBA-Gebühr 0,60 €
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Außerbetriebsetzung Ihres in Mülheim an der Ruhr zugelassenen Fahrzeuges und entrichten die Gebühren. Ihre Kfz-Versicherung und der für die Kfz-Steuer zuständige Zoll werden von uns im automatisierten Verfahren benachrichtigt.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online vollziehen, wird die Abmeldebestätigung der antragstellenden Person zum Download bereit gestellt und der fahrzeughaltenden Person postalisch zugestellt.
Bei der Außerbetriebsetzung in der Behörde wird das Abmeldedatum auf der ZBI vermerkt.
Wenn Sie diese Leistung vor Ort im Bürgeramt in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie hierfür unbedingt einen Termin. Hier geht es zur Terminvergabe.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Löhstraße 20-26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de