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Mietwagengenehmigung beantragen

Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie über den Onlinedienst stellen.

Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate):

  • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis - Belegart O zur Vorlage bei der Behörde) 
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
  • bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Nachweis der fachlichen Eignung der IHK oder Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens 3-jährige leitende Tätigkeit in einem  Mietwagenunternehmen oder Zeugnis über die anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (zum Beispiel Kaufmannsprüfung im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr)

Wenn Sie selbst nicht über die Fachliche Eignung verfügen müssen Sie eine andere Person zur Geschäftsführung bestellen. Folgende Unterlagen müssen dann vorliegen:

  • Führungszeugnis - Belegart O zur Vorlage bei der Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9 zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweise der fachlichen Eignung
  • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag)

Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate):

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde oder Stadt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (von Ihrer Krankenkasse sowie der Krankenkassen aller Arbeitnehmer)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
  • Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als 12 Monate)

(Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 2.250,00 €, für jedes weitere Fahrzeug von 1.250,00 € nachweisen.)

Zum Ausfüllen der Eigenkapitalbescheinigung ist nachfolgender Personenkreis berechtigt:

  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Kreditinstitut

Hinweis: 

  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
  • Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag ein. Die übrigen Unterlagen müssen Sie im laufenden Antragsverfahren beantragen beziehungsweise sind vor der Erteilung der Erlaubnis einzureichen.
  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
  • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Es fallen folgende Kosten an:

  • Rahmengebühr für die Genehmigung: 50,00 - 500,00 €
  • Im Regelfall liegt die Genehmigungsgebühr bei 150,00 € (1 Fahrzeug).

Je nach Bearbeitungsaufwand können weitere Gebühren anfallen.

Sie können den Antrag online, per E-Mail, Post oder persönlich (nach Terminvereinbarung) einreichen. Füllen Sie den Antrag und alle Anlagen aus, unterschreiben und laden diese möglichst mit den erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Onlinediensts hoch oder reichen sie per E-Mail oder Post ein. Sie erhalten zeitnah eine Eingangsbestätigung sowie einen Gebührenvorschussbescheid. Diesen müssen Sie begleichen, damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann. Die erforderlichen Unterlagen können auch nach Antragsübermittlung nachgereicht und beantragt werden. Der Antrag kann jedoch erst geprüft werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Genehmigung erteilt. 
Sie werden dann benachrichtigt. 

Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, beträgt die Bearbeitungszeit grundsätzlich 3 Monate.

Die Genehmigung können Sie für längstens 5 Jahre erhalten. Danach kann diese verlängert werden.
Für Neubewerber ist die Genehmigung 2 Jahre befristet.

An Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer vermietete Autos gelten nicht als Mietwagen. Mietwagen dürfen Sie nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen zur Personenbeförderung bereithalten. Sie müssen nach jeder Beförderung wieder zum Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren. Sie haben keine Betriebs- und Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei vereinbar. Sie müssen ihn aber mit einem Wegstreckenzähler ermitteln. Die Farbe der Fahrzeuge ist nicht vorgegeben. Die Anzahl der Genehmigungen ist nicht beschränkt. Beförderungsaufträge dürfen nur am Betriebssitz entgegengenommen werden. Stellplätze für jeden betriebenen Mietwagen sowie Sozial- und Hygieneräume für das Fahrpersonal müssen nachgewiesen werden.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de