Wenn Ihr Führschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Wenn Ihnen durch Diebstahl oder Verlust Ihr Führerschein abhanden gekommen ist, erhalten Sie auf Wunsch- und soweit dies nach den hier vorhanden Informationen möglich ist, zunächst eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), welche Sie bis zum Erhalt des neuen Führerscheins von der Pflicht befreit, einen Führerschein mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrische Passfoto
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei einem Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Dementsprechend fallen folgende Kosten an:
- 46,50 € inklusive Direktversand
- 56,50 € mit Ausnahmegenehmigung
- 71,20 € mit Expresszustellung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen, wenn Ihr Führerschein in Mülheim an der Ruhr ausgestellt wurde. Wenn Sie noch über einen Papierführerschein verfügen, der von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, kann sich die Bearbeitung verzögern. In diesem Fall empfiehlt es sich, zunächst eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde anzufordern.
In dringenden Fällen kann eine Expresszustellung durch die Bundesdruckerei beantragt werden. Hierfür ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Hinweise
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Bei Fahrten ins Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eine EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neues Kartenführerschein ausgestellt.
Löhstraße 20-26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de