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Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Wenn Ihr Führschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Wenn Ihnen durch Diebstahl oder Verlust Ihr Führerschein abhanden gekommen ist, erhalten Sie auf Wunsch- und soweit dies nach den hier vorhanden Informationen möglich ist, zunächst eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), welche Sie bis zum Erhalt des neuen Führerscheins von der Pflicht befreit, einen Führerschein mitzuführen.

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrische Passfoto

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei einem Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Dementsprechend fallen folgende Kosten an:

  • 46,50 € inklusive Direktversand 
  • 56,50 € mit Ausnahmegenehmigung
  • 71,20 € mit Expresszustellung

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen, wenn Ihr Führerschein in Mülheim an der Ruhr ausgestellt wurde. Wenn Sie noch über einen Papierführerschein verfügen, der von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, kann sich die Bearbeitung verzögern. In diesem Fall empfiehlt es sich, zunächst eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde anzufordern. 
In dringenden Fällen kann eine Expresszustellung durch die Bundesdruckerei beantragt werden. Hierfür ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

Es gibt keine Fristen.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Bei Fahrten ins Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eine EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neues Kartenführerschein ausgestellt.