Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, sich ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen zu lassen, sofern sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, falls sie keinen Reisepass besitzen.
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Der Personalausweis ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität nachweisen können. Mit der integrierten Onlinefunktion können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
Den Personalausweis können Sie in der Stadt beantragen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Vorläufige Personalausweise verfügen nicht über eine Onlinefunktion.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Kosten
Es fallen folgenden Kosten an:
- 22,80 € unter 24 Jahren
- 37,00 € in allen anderen Fällen
- 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis
Verfahrensablauf
Bei einer persönlichen Vorsprache können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beachten Sie, dass Sie vorab einen Termin vereinbaren müssen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 Wochen.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt.
Hinweise
Gültigkeit des Personalausweises:
- 6 Jahre Gültigkeit unter 24 Jahren
- 10 Jahre in allen anderen Fällen
- 3 Monate bei vorläufigen Personalausweisen
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn Eintragungen nicht mehr zutreffen oder Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.
Es gibt eine Ausnahme:
- Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
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