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Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Wer an öffentlichen Verkehrseinrichtungen Veranstaltungshinweise beziehungsweise Werbeplakate anbringen möchte, benötigt dafür eine Sondernutzungserlaubnis der Behörde.

Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch. Sollen öffentliche Verkehrseinrichtungen wie Straßenlaternen zur Werbung und somit über den Gemeingebraucht hinaus genutzt werden, ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über den erteilten Erlaubnisumfang hinaus ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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  • Antragsformular oder formloser Antrag jeweils mit Angaben über Art, Umfang, Beginn und Ende sowie Ort der Sondernutzung. Die Stadt kann dazu Erläuterungen (zum Beispiel durch maßstabgerechte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, textliche Beschreibungen) verlangen.

Der Antrag ist nur genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus straßenverkehrsrechtlicher und ordnungsbehördlicher Sicht möglich ist und nicht von der Sondernutzungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße wird geprüft.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht:

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • die anderen Nutzer und/oder Anwohner der Straße gefährden,
  • eine nachhaltige Veränderung der architektonischen Gestaltung oder eine Beschädigung des Straßenbelages zur Folge haben können,
  • das Stadtbild beeinträchtigen.

Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Dauer der Nutzung und Anzahl der Plakate. Die Gebühr beträgt mindestens 15,00 €.

  • Gebühr pro Plakat pro Tag für kommerzielle Zwecke: 2,00 €
  • Gebühr pro Plakat pro Tag für gemeinnützige Zwecke: 1,00 €

Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach der
Dauer: 

  • bis einen Monat: 60,00 €
  • ab einen Monat: 100,00 €

Sie können den Antrag online, per Brief, E-Mail oder persönlich (nach Terminvereinbarung) beantragen.

Sie erhalten dann per E-Mail oder Post einen Genehmigungsbescheid. Bezahlen können Sie per Überweisung. Bankverbindung und Kassenzeichen entnehmen Sie dem Bescheid. 

Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt und auf Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 Woche.

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de