Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden deshalb als "Gesundheitsschädlinge" im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wenn Sie Rattenbefall auf öffentlichen Grundstücken, Plätzen oder Wegen bemerken, können Sie dies hier melden
Ratten werden zunehmend in Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebieten gesehen, weil diesen Tieren dort große und leichte zugängliche Nahrungsquellen zur Verfügung stehen.
Da Ratten Träger und Überträger von Krankheitserregern sind, können Menschen und Tiere zum Beispiel mit Salmonellen, Typhus und Paratyphus infiziert werden. Weiterhin werden durch Kot- und Urinabsonderungen der Ratten Nahrungsmittel verunreinigt, so dass diese ungenießbar werden. Hierdurch verunreinigte Lebensmittel können beim Menschen unter anderem die Gelbsucht hervorrufen.
Dem Ordnungsamt ist daran gelegen, das Rattenaufkommen so gering wie möglich zu halte. Wir bitten daher um tatkräftige Unterstützung.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- möglichst genaue Angaben zum Ort des Rattenbefalls einschließlich Straße und Hausnummer
- sofern abzuschätzen, die ungefähre Angabe zur Anzahl der gesichteten Tiere
- sofern erkennbar, Angabe zur Ursache des Rattenbefalls
- sofern vorhanden, Fotos der befallenen Örtlichkeit
- Daten der Mittteilenden Person (Namen, Rückrufnummer tagsüber)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Kosten für Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken müssen von der jeweiligen Eigentümerin oder dem Eigentümer und Nutzungsberechtigten selbst getragen werden.
Verfahrensablauf
Intensive Rattenbekämpfungsmaßnahmen werden von der Stadt Mülheim an der Ruhr veranlasst. Diese werden auf öffentlichen Flächen und im Kanalnetz durchgeführt. Die beim Ordnungsamt eingehenden Befallmeldungen werden an eine Schädlingsbekämpfungsfirma weitergeleitet. Die Bekämpfung erfolgt durch Auslegen verdeckter Giftköder.
Zusätzlich werden die städtischen Kanalsysteme regelmäßig mit Ködermaterialien belegt.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang einer Meldung wird durch das Ordnungsamt zeitnah die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durch eine entsprechende Fachfirma veranlasst. Die Bekämpfungsdauer ist von der Stärke des Befalls und vom Grad des Bekämpfungserfolgs abhängig.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen zum Thema "Ratten" finden sie unter folgenden Link:
https://www.muelheim-ruhr.de/cms/index.php?action=auswahl&fuid=04e548f2bbd409938f3928d7846f3d6f
Hinweise
Bitte melden Sie hier nur Rattenbefall auf öffentlichem Gelände.
Ein Rattenbefall auf Privatgrundstücken ist von der jeweiligen Eigentümerin oder dem Eigentümer durch einen Beauftragen einer Fachfirma bekämpfen zu lassen.
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gefahrenabwehr@muelheim-ruhr.de