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Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 kg führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96.
Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern. Mit der Schlüsselzahl B 96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 kg überschreiten, aber 4.250 kg nicht überschreiten.
Die Schlüsselzahl B 196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • ein biometrisches Foto
  • vertragliche Vereinbarung mit der Fahrschule über die Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (B 96) oder die 7b FeV (B 196)
  • Bescheinigung über die absolvierte Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (B 96) oder 7b FeV (B 196)

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 (Krafträder mit max 125cm³):

  • ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
  • Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl 196
  • Nachweis gemäß Anlage 7b FeV über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
  • zwischen der Schulung und der Eintrag darf maximal 1 Jahr liegen

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B 96 (Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 4.250 kg wiegen):

  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Nachweis gemäß Anlage 7a FeV über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung mit mindestens 7 Unterrichteinheiten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und beträgt 36,30 €.

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Es gibt keine Fristen.

Die Schlüsselzahl B 96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union gültig ist.

Die Schlüsselzahl B 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.