Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 kg führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96.
Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern. Mit der Schlüsselzahl B 96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 kg überschreiten, aber 4.250 kg nicht überschreiten.
Die Schlüsselzahl B 196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Führerschein
- ein biometrisches Foto
- vertragliche Vereinbarung mit der Fahrschule über die Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (B 96) oder die 7b FeV (B 196)
- Bescheinigung über die absolvierte Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (B 96) oder 7b FeV (B 196)
Voraussetzungen
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 (Krafträder mit max 125cm³):
- ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
- Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl 196
- Nachweis gemäß Anlage 7b FeV über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
- zwischen der Schulung und der Eintrag darf maximal 1 Jahr liegen
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B 96 (Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 4.250 kg wiegen):
- Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
- Nachweis gemäß Anlage 7a FeV über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung mit mindestens 7 Unterrichteinheiten
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und beträgt 36,30 €.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Hinweise
Die Schlüsselzahl B 96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union gültig ist.
Die Schlüsselzahl B 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.
Löhstraße 20 - 26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de